Konsultation des Positionspapiers zur Erdkabel-Methodik
Welche Unterlagen müssen Übertragungsnetzbetreiber, die Stromtrassen als Erdkabel verlegen wollen, im Anschluss an die Antragskonferenz einreichen? Hierzu hat die Bundesnetzagentur ein „Positionspapier für die Unterlagen nach § 8 NABEG“ entworfen. Bis zum 13. Februar 2017 können dazu Stellungnahmen abgegeben werden.