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BundesebeneKonsultation

Konsultation des Positionspapiers zur Erdkabel-Methodik

Welche Unterlagen müssen Übertragungsnetzbetreiber, die Stromtrassen als Erdkabel verlegen wollen, im Anschluss an die Antragskonferenz einreichen? Hierzu hat die Bundesnetzagentur ein „Positionspapier für die Unterlagen nach § 8 NABEG“ entworfen. Bis zum 13. Februar 2017 können dazu Stellungnahmen abgegeben werden.

Für einige Netzausbau-Vorhaben gilt seit Anfang 2016 ein Erdkabelvorrang. Dadurch verändern sich die Planungsprämissen für die Bundesfach­planung grundlegend. Die Bundesnetzagentur hat daher ein weiteres Positionspapier erarbeitet, das sich mit den rechtlichen und methodischen Anforderungen der Bundesfachplanung für Erdkabel-Vorrangprojekte auseinandersetzt.
Für die Antragsunterlagen, die von den Übertragungs­netz­betreibern zu Beginn der Bundesfachplanung erarbeitet werden, wurde bereits im April 2016 das „Positionspapier der Bundesnetzagentur für Anträge nach § 6 NABEG“ veröffentlicht. Es gibt eine Orientierung zu den Anforderungen an die Ermittlung und Darlegung der Antragsinhalte für ein HGÜ-Vorhaben mit gesetzlichem Erdkabelvorrang und soll die Erarbeitung der Antragsunterlagen unterstützen.
Das nun zur Diskussion gestellte „Positionspapier der Bundesnetzagentur für die Unterlagen nach § 8 NABEG“ knüpft an diese Zielstellung an. Es bezieht sich auf die Bundesfachplanung für Gleichstrom-Vorhaben mit gesetzlichem Erdkabelvorrang. Dieses Papier beschäftigt sich mit den Anforderungen an die Unterlagen, die im Anschluss an die Antragskonferenz durch die Übertragungsnetzbetreiber eingereicht werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um die für die raumordnerische Prüfung und für die Strategische Umweltprüfung erforderlichen Unterlagen, aber auch um die Unterlagen zu weiteren Belangen. Darüber hinaus behandelt das Papier Fragen zur Eingrenzung der näher zu untersuchenden Alternativen sowie zum Vergleich von Trassenkorridoralternativen. Der Fokus liegt hierbei erneut auf den Besonderheiten, die sich aus dem Erdkabelvorrang ergeben.

Hier geht es zu den Beteiligungsmöglichkeiten: https://www.netzausbau.de/SharedDocs/Termine/DE/Konsultationen/2017/170116_Konsultation_8er-Positionspapier_EK.html