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Planungssicherstellungsgesetz verlagert Öffentlichkeitsbeteiligung ins Internet

Die Bundesregierung hat ein „Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie“ entworfen. Mit dem sogenannten Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) soll gewährleistet werden, dass Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der COVID-19-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Das Gesetz soll von den Koalitionsfraktionen im Bundestag eingebracht werden.

Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie bundesweit verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen haben sowohl Länder als auch Unternehmen und Unternehmensverbände auf praktische Schwierigkeiten bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren hingewiesen. Die Probleme betreffen insbesondere die öffentliche Auslegung von Antragsunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Länder weisen darauf hin, dass viele Gemeindeverwaltungen, in denen die öffentliche Auslegung stattfinden müsste, im Zuge der geltenden Kontaktbeschränkungen für den allgemeinen Publikumsverkehr gesperrt wurden, sodass eine öffentliche Auslegung von Unterlagen nicht mehr möglich ist. Vergleichbare Situationen ergeben sich auch bei Bekanntgabe von Zulassungsentscheidungen, für die eine öffentliche Auslegung des Bescheids erforderlich ist. Ferner ergeben sich Probleme bei der Durchführung von Erörterungsterminen und Antragskonferenzen, deren Durchführung im Fachrecht zwar teilweise, wie z.B. im Immissionsschutzrecht, in das Ermessen der Behörde gestellt ist, zum Teil aber auch verpflichtend vorgegeben ist (so z.B. die Regelung für UVP-pflichtige Vorhaben im UVPG). Die gleiche Situation ergibt sich z.B. in besonderen, in Fachgesetzen vorgesehenen Entscheidungsverfahren von Beschlusskammern der Bundesnetzagentur (Telekommunikationsgesetz und Postgesetz), in denen die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vorgeschrieben und ein Verzicht nur mit Einverständnis der Beteiligten möglich ist. Die dargestellten Schwierigkeiten werden häufig noch dadurch verschärft, dass bei den zuständigen Behörden nur noch eingeschränkte Personalressourcen zur Verfügung stehen.

Mit dem Gesetz soll gewährleistet werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der COVID-19-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Mit dem Gesetz werden formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren zur Verfügung gestellt, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten. Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese über das Internet zugänglich gemacht werden. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen wird das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt. Auch eine Telefon- oder Videokonferenz kann durchgeführt werden. Entsprechende Erleichterungen gibt es für mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen.

Hier geht es zum Entwurfsvorschlag des Gesetzes: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/19._Lp/plansig/Entwurf/plansig_kabe_bf.pdf