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Lärmaktionsplan Schienenlärm – Eisenbahnbundesamt startet 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

Vom 24. Januar 2018 bis zum 07. März 2018 können Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen, Kommunen und weitere Einrichtungen, die von Schienenlärm betroffen sind, dem Eisenbahnbundesamt eine Rückmeldung zum Lärmaktionsplan Teil A geben.

Bis Mitte 2018 will das Eisenbahn-Bundesamt den bundesweiten Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken des Bundes erstellen. Ein wesentlicher Teil davon ist die Bewertung der Lärmsituation auf Grundlage der Lärmkartierung und der Beteiligung der Öffentlichkeit. In der ersten Phase 2017 haben Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen, Kommunen sowie weitere Einrichtungen, die von Schienenlärm betroffen sind, die Möglichkeit genutzt und rund 38.000 Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht.
Die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung findet vom 24. Januar 2018 bis zum 07. März 2018 statt. Auch jetzt können alle, die von Schienenlärm betroffen sind, eine Rückmeldung zum Lärmaktionsplan Teil A und zum Prozessablauf der Lärmaktionsplanung abgeben. Die Ergebnisse werden anschließend in den Lärmaktionsplan Teil B eingehen und veröffentlicht.

Teilnahme hier: https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/eisenbahnbundesamt/de/home