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Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung

Eine frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung bei Neu- und Ausbaumaßnahmen auf der Schiene soll eine Vereinbarung sicher stellen, die das Bundesverkehrsministerium, das Bundesfinanzministerium und die Deutsche Bahn unterzeichnet haben. Bedarfsplanprojekte aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 sollen zudem zügiger und kostengünstiger geplant und gebaut werden können.

Die DB Netz AG verpflichtet sich, Bekanntmachungen und Pläne künftig im Internet zu veröffentlichen. Mit Dialog- und Beteiligungsforen sollen die Anwohner frühzeitig in die Projektplanung einbezogen werden. Dieses Verfahren ermöglicht auch die frühere Auseinandersetzung mit Forderungen, zum Beispiel zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen, die parallel vom Eisenbahn-Bundesamt geprüft werden sollen.

Quelle: https://www.allianz-pro-schiene.de/themen/aktuell/bedarfsplanumsetzungsvereinbarung-db-netz-bmf-bmvi/