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Demokratie-Enquete des Deutschen Bundestags

Warum eine Demokratie-Enquete des Deutschen Bundestags überfällig ist und welchen Themen sie sich widmen sollte, beschreibt Roland Roth in einem Beitrag für das Forschungsjournal Soziale Bewegungen.

Das Thema Demokratieentwicklung legt eine beteiligungsorientierte Ausgestaltung der Enquete-Arbeit nahe. Dazu können z.B. begleitende lokale und regionale Bürgerforen und andere Dialogformate, aber auch Demokratiebilanzen und eine interaktive Internetpräsenz beitragen. Ziel wäre eine aktuelle Bestandsaufnahme der unterschiedlichen demokratischen Praxisformen und ihrer Verknüpfungen, die weitere Klärung von Problemzonen (integrierte Beteiligung, Transparenz, breite Beteiligung etc.) und die Erarbeitung eines Handlungskatalogs, der in den  nachfolgenden Legislaturperioden abgearbeitet werden kann. Konkret sollte es z.B. um die Ausweitung des Wahlrechts in einer Einwanderungsgesellschaft, um die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen, um Chancen und Risiken, aber auch Gestaltungsmöglichkeiten von Volksabstimmungen auf Bundesebene, um Einsatzmöglichkeiten digitaler Beteiligungsformen und um die Verankerung von Beteiligungskompetenzen in der Verwaltungsausbildung gehen. An Themen herrscht also kein Mangel.
Zu den möglichen Resultaten könnten Gesetzesvorschläge gehören, wie z.B.:
• Eine Neufassung der Artikel 20,2 und 28,1 und 28,2 des Grundgesetzes, die ein eher antiquiertes und beteiligungsarmes, auf Wahlen fixiertes Bild der Volkssouveränität aus den späten 1940er-Jahren zum Ausdruck bringen;
• Vorschläge zur Institutionalisierung von Beteiligungsformaten in der Gesetzgebung und in der Umsetzung von Einzelgesetzen auf Bundesebene;
• Qualitätsmaßstäbe für die verschiedenen Beteiligungsformate und ihre Abstimmung aufeinander;
• Standards für die Beteiligungspraxis des Bundestags, der aktuell nur rudimentär in die Beteiligungsverfahren der einzelnen Ministerien eingebunden ist;
• Unterstützung des Bundes bei der Sicherung der Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement und Schaffung einer Engagementstiftung, die den Engagierten und zivilgesellschaftlichen Organisationen stärkeren Einfluss auf die Ausgestaltung der Engagementpolitik sichert;
• die breite und inklusive Beteiligung als Kondition in Förderprogrammen des Bundes;
• Einrichtung eines Monitors „Vielfältige Demokratie“ verbunden mit der Berufung einer Sachverständigenkommission, die regelmäßig über die Demokratieentwicklung in Deutschland berichtet;
• Handlungsvorschläge für die Länder- und die kommunale Ebene.
Sicherlich könnte auch die angekündigte Expertenkommission diese und andere Aufgaben anpacken. Aber der Weg zur Umsetzung dürfte dann ungleich länger und schwieriger sein. Auch für den Bundestag gilt: Nur Beteiligung ermöglicht nachhaltige Lernprozesse.

Download hier: http://forschungsjournal.de/sites/default/files/downloads/fjsb_2018-1-2_roth.pdf