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Bürgerverträge zur Flüchtlingsunterbringung in Hamburg

Die Bürgerschaft der Stadt Hamburg hat mit mehreren Bürgerinitiativen „Bürgerverträge“ geschlossen, die u.a. Zahl, Ort und Dauer der Unterbringung von Flüchtlingen verbindlich regeln sollen. Zugleich wurde ein Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ gefunden.

Wie wird Hamburg in Zukunft mit der Unterbringung von Flüchtlingen umgehen? Intensiv und konstruktiv wurde in den vergangenen Wochen zwischen den Regierungsfraktionen aus SPD und GRÜNEN auf der einen und der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ auf der anderen Seite verhandelt.
Zum Hintergrund: Am 2. März 2016 hatten die Initiatoren der Volksinitiative beim Senat – im Rahmen des Volksabstimmungsgesetzes – Listen mit insgesamt rund 26.000 Unterschriften fristgerecht eingereicht. Darin forderten sie unter anderem bei der Unterbringung von Flüchtlingen bestimmte Vorgaben. Zum Beispiel sollte eine Beschränkung der maximalen Anzahl auf 300 Personen pro Standort in einer Folgeunterbringung erfolgen und ein Regelabstand von 1.000 Metern zwischen Unterkünften von Flüchtlingen, sowohl in der Erstaufnahme als auch Folgeunterbringung, eingehalten werden.
Wenn eine Volksinitiative zustande gekommen ist, muss die Bürgerschaft innerhalb von vier Monaten entscheiden, wie sie mit den Inhalten umgehen möchte. Das Parlament hatte sich bereits am 14. April mit dem Anliegen der Volksinitiative befasst und es an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überwiesen. Dort wurde die Thematik ausführlich behandelt, unter anderem erhielten die Initiatoren der Volksinitiative Gelegenheit, ihr Anliegen in öffentlicher Sitzung vorzutragen. Außerdem fand eine öffentliche Anhörung von Auskunftspersonen und eine Senatsbefragung statt.
Parallel wurden seitens der Beteiligten Verhandlungen aufgenommen, um zu einer Einigung zu kommen und die nächste Stufe, das Volksbegehren, abzuwenden. Mit dem Ergebnis: Prekäre Erstaufnahme-Einrichtungen sollen Schritt für Schritt weniger belegt und mit Priorität geschlossen werden. Darüber hinaus gelte für Neuplanungen von öffentlich-rechtlichen Unterkünften die sogenannte „Drei-Mal-300“-Regel. Sie besagt, dass Folgeunterkünfte in Zukunft „möglichst in Größenordnungen zwischen 150 und bis maximal 300 Plätzen“ geplant werden sollen. Verbindlich sei zum 31. Dezember 2019, eine „Durchschnittskapazität in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von unter 300 Plätzen zu erreichen“.
Außerdem soll unter anderem ein „kriteriengestützter Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke“ und im Anschluss ein weiterer Schlüssel erarbeitet werden, der das Sozialmonitoring und den Faktor Fläche für die Hamburger Stadtteile berücksichtigt. Welche Maßnahmen konkret in dem jeweiligen Stadtteil der Bürgerinitiativen, die ebenfalls am Verhandlungstisch saßen, umgesetzt werden sollen, wurde in Bürgerverträgen und Absichtserklärungen geregelt.

Download des Konsenspapiers und der Verträge hier: https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/53721/konsens-mit-den-initiatoren-der-volksinitiative-%E2%80%9Ehamburg-f%C3%BCr-gute-integration%E2%80%9C.pdf

Die ZEIT kritisiert die Bürgerverträge:

Die an sich demokratische Idee, eine strittige Frage von den Bürgern entscheiden zu lassen, wurde diesmal bis zur Unkenntlichkeit verbogen. Ein Volksentscheid über die Pläne des Landes war unmöglich, weil die umstrittenen Siedlungen bis dahin längst gebaut gewesen wären. Ein Druckmittel hatten die Bürgerinitiativen dennoch. Wer sich die Hass- und Gewaltausbrüche gegen Ausländer in England während und nach der Brexit-Kampagne vor Augen führt, der ahnt, was ein Plebiszit über die Flüchtlingspolitik für die Zuwanderer in Hamburg bedeutet hätte – immerhin ist das Wählerpotenzial der AfD hier ähnlich stark wie das der rechtspopulistischen Ukip in Großbritannien. Das Lager der Bürgerinitiativen hat sich bei vielen Gelegenheiten von rechten Populisten distanziert – aber das nahm der Drohung nichts von ihrer Schärfe.
Was wollten die Gegner der Unterkünfte erreichen? Offiziell geht es ihnen um „integrationspolitisch sinnvolle und nachhaltige Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung“ und einen „transparenten und nachhaltigen Umgang mit dem Thema“. In der Öffentlichkeit haben die Initiativen Hunderte zusätzliche Unterkünfte gefordert und detaillierte Verteilungsschlüssel für die einzelnen Stadtteile entwickelt, unter Berücksichtigung aller möglichen Aspekte.
In den Verhandlungen der Initiativen mit Vertretern der Regierungsfraktionen scheint es unter Ausschluss der Öffentlichkeit um andere Fragen gegangen zu sein. Offenbar haben die Initiativen nicht einen einzigen zusätzlichen Standort vorgeschlagen oder gar gefordert. Stattdessen haben sie für ihre eigenen Wohnorte „Bürgerverträge“ ausgehandelt, die alle möglichen Fragen regeln, von der Besetzung örtlicher Polizeiwachen über Waschzeiten in den Unterkünften bis hin zu Details der Architektur („Die Fassadengestaltung erfolgt in einer wertigen Außengestaltung in ortsüblicher Verklinkerung“).
Wie im Lager der Initiativen gedacht wird, ist für Außenstehende kaum nachvollziehbar; Gelegenheiten, Einblick zu nehmen, bieten nur öffentliche Veranstaltungen oder die Gerichtsurteile, die sie im Lauf des vergangenen Jahres erwirkt haben. Immobilienpreise, Kriminalität, baurechtliche Abstandsgebote und die Ruhe in bislang stillen Nachbarschaften – von dieser Art schienen die typischen Motive zu sein. Offenbar sind die Bürgerinitiativen in den Verhandlungen hinter verschlossenen Türen zu diesen Anfängen zurückgekehrt.

Mehr dazu hier: http://www.zeit.de/2016/30/buergerinitiativen-hamburg-macht-fluechtlingsunterkuenfte/komplettansicht

Nach Informationen der „Welt“ haben die letzten drei Anwohner, die sich gegen die Flüchtlingsunterkunft Am Aschenland II gewehrt hatten, ihre Beschwerde zurückgezogen. „Es war eine interne Entscheidung meiner Mandaten“, sagte ihr Rechtsanwalt Gero Tuttlewski der „Welt“.

Quelle: https://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article158633040/Buergervertraege-Eine-erste-Bilanz.html

Über eine Bilanz der Bürgerverträge nach einem Jahr berichtet der NDR:

Ein Jahr nach Abschluss der Bürgerverträge für Hamburgs Flüchtlingsunterkünfte haben SPD und Grüne sowie die Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ (HGI) eine erste Bilanz gezogen. Ihr Fazit: Es gibt noch einiges zu tun. (…)
Von den 1.500 Einzelregelungen des Vertragswerks stünde noch ein gutes Viertel auf „grau“, bilanzierte HGI-Sprecher Klaus Schomacker. Es mangele an integrativen Kitas. „An vielen Standorten fehlt die Durchmischung“, sagte Jasmin Peter von HGI. So blieben die Flüchtlingskinder unter sich. Der SPD-Fraktionschef (Andreas Dressel) sieht dieses Defizit, verwies aber auf die ohnehin schon langen Wartezeiten auf Kita-Plätze. Moniert wurden von der Initiative auch lange Wege bis zur nächsten Schule. Sie will außerdem den Wohnungsbau für Flüchtlinge stärker überprüfen. „Unsere Arbeit war eben nicht vor einem Jahr erledigt, sie dauert noch an“, bekräftige Grünen-Fraktionschef Anjes Tjarks. Für die politische Kultur in der Stadt hätten die Verhandlungen bis zu den elf Bürgerverträgen aber gezeigt: „Die Akzeptanz ist ebenfalls höher als durch eine Basta-Politik von oben herab.“
Im April hatten sich die rot-grüne Koalition und Vertreter der Initiativen außerdem auf einen Schlüssel geeinigt, nach dem die Heime in der Stadt verteilt werden. So sollen auch Standorte wie Blankenese, Winterhude und Eppendorf einbezogen werden. Für letzteres kritisierte ein HGI-Vertreter eine mangelnde Bürgerbeteiligung. Schomacker hoffte, „der Geist der Bürgerverträge“ hätte Bezirke und Teile der Verwaltung schon stärker durchdrungen. „Ich hätte nie gedacht, dass wir noch so viel Energie reinstecken müssen.“ Verabredet sei, dass die im Dachverband organisierten Initiativen bis 2020 weitermachen – bis zur nächsten Bürgerschaftswahl.
Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Franziska Grundwaldt, befürchtet, dass große, vor Vertragsabschluss geplante Standorte wie am Mittleren Landweg mit 950 Plätzen zu sozialen Brennpunkten werden könnten. „Eine wirkliche soziale Durchmischung ist bis jetzt nicht sichergestellt“, sagte sie. Die FDP-Bürgerschaftsfraktion forderte den Senat auf, die Bürgerverträge wie vorgesehen zügig umzusetzen.

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Ein-Jahr-Buergervertraege-Es-gibt-viel-zu-tun,buergervertraege106.html

Über den Stand der Umsetzung des Konsens mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ im Januar 2018  informiert eine Antwort des Hamburgischen Senats auf eine Große Anfrage der CDU: http://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/60589/wie-weit-ist-umsetzung-des-konsens-mit-der-volksinitiative-%e2%80%9ehamburg-f%c3%bcr-gute-integration-%e2%80%9c-vorangekommen-iii-.pdf