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Transparenz in der Endlagersuche für Atommüll

Was heißt eigentlich „Transparenz“ und wie ist sie bei der Endlagersuche für Atommüll ausgestaltet? Dieser Frage geht Jan-Hendrik Kamlage in einem Blogbeitrag nach.

Im Allgemeinen verstehen wir unter Transparenz das Zurverfügungstellen von Informationen von privaten oder staatlichen Akteuren für die Öffentlichkeit über geeignete Wege der Informationsbereitstellung. Der Begriff der Transparenz ist eng verbunden mit Begriffen wie Offenheit, Rechenschaftspflicht, Kontrolle, Überwachung und der demokratischen Teilhabe. Grundsätzlich lässt sich bei Transparenz unterscheiden zwischen einem Ideal und einer Praxis der Herstellung. Die Bereitstellung von Information wiederum ist eng mit Technologien der Informationsvermittlung verknüpft. Die Digitalisierung und das Internet haben die Zugänglichkeit und die Möglichkeiten der Bereitstellung von Wissen und Informationen enorm erweitert und die Informationsmengen explodieren lassen.
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Bei der Herstellung von Transparenz lassen sich verschiedene Formen unterscheiden. Sie kann erstens durch übergeordnete Einheiten und Instanzen hergestellt werden. Dies geschieht beispielsweise, wenn Regierungen Informationen von untergeordneten Behörden und Stellen einholen und bereitstellen (Top-Down-Transparenz). Der gegenläufige Weg wird beschritten, wenn Behörden oder Gebietskörperschaften Informationen von übergeordneten Instanzen verlangen und Rechenschaft einfordern (Bottom-Up-Transparenz).
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Verschiedene weitere Unterscheidungen sind mit Blick auf die Umsetzung wichtig. Zunächst lässt sich Transparenz anhand von Ergebnissen herstellen während der Prozess, der zu den Ergebnissen führte, weitgehend im Dunkeln bleibt. Demgegenüber legt die Prozesstransparenz anfallende Informationen und Eigenschaften des gesamten Prozesses komplett offen. Ergebnistransparenz hat den Vorteil, dass die Resultate als zumeist wichtigster Aspekt von politischen Prozessen zugänglich und nachvollziehbar sind. Nachteilig ist hingegen, dass Abwägungsprozesse und Begründungen und das Zustandekommen der Entscheidungen nicht nachvollziehbar sind. Dies lässt Raum für unlautere Absprachen, Einflussnahme und Manipulation. Andererseits bietet diese Variante die Möglichkeit für nicht öffentliche Beratungen und daraus resultierende Kompromisse, die sonst vielleicht nicht zustande gekommen wären.
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Weiterhin unterscheiden wir zwischen vollständiger und effektiver Transparenz. Erstere verspricht, dass sämtliche Informationen und Daten des Prozesses und seiner Ergebnisse vollständig zugänglich sind. Zweiteres hingegen vermittelt den Anspruch, dass die Informationen nach Relevanz ausgewählt, aufgearbeitet und zur Verfügung gestellt werden. In der zeitlichen Dimension unterscheiden wir zwischen simultaner (realtime) und nachgelagerten Formen der Informationsbereitstellung. So lassen sich Beteiligungsprozesse beispielsweise mit Hilfe von Kameras oder Tonwiedergaben direkt in die Netzöffentlichkeit übertragen über Plattformen, Internetseiten und soziale Medien. Nachgelagerte Informationsvermittlung wiederum offeriert die Informationen und Daten im Anschluss an die Veranstaltungen und Beratungen. Transparenz wird so mit einem zeitlichen Abstand zu den Prozessen hergestellt.

Ausführlicher und mehr dazu hier: https://www.einblicke.de/transparenzanforderungen-an-die-partizipative-endlagersuche/