Bürgerbeteiligung in Hamburg 2012 – 2016
Über Anzahl, Formen und Verfahren der Bürgerbeteiligung in Hamburg informiert die umfangreiche Antwort des Senats auf eine Große Anfrage der LINKEN.
Dem Senat ist sehr daran gelegen, dass möglichst viele Hamburgerinnen und Hamburger ihre demokratischen Rechte wahrnehmen. Dieses Anliegen wird durch Angebote zur politischen Bildung und Angebote für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Quartieren oder zu bestimmten Themen unterstützt und umgesetzt.
Für den Zeitraum 2012 – 2016 wurden 98 in formelle Beteiligungsverfahren durchgeführt. Diese fanden in der Regel statt, sobald ein Planungsanlass gegeben war, zum Beispiel durch einen entsprechenden politischen Beschluss, und eine ausreichende Diskussionsgrundlage in Form der notwendigen Daten und Fakten zum Projekt(gebiet) vorlag. Zu den Maßnahmen zur Bekanntmachung von Beteiligungsangeboten gehören in der Regel Pressemeldungen, Informationen über das Internet und die Plakatierung von Veranstaltungsterminen. Um sicherzustellen, dass vor Ort betroffene Personengruppen über das Angebot informiert und einbezogen sind, wird zudem in vielen Fällen mit lokalen Akteuren, Institutionen und Netzwerken zusammengearbeitet. Beispiele hierfür sind die Erarbeitung und Weiterentwicklung des Hamburger Integrationskonzepts (2016, siehe Drs. 20/7049) oder die Entwicklung der Landschaftsachse Horner Geest (2016/2017).
Für den Ablauf von Beteiligungsverfahren wird in den meisten Fällen ein mehrstufiges Verfahren gewählt, das nach einem Auftakt und einer Vertiefungsphase die Ergebnisse der unterschiedlichen Formate zusammenführt. Beim Umgang mit den Ergebnissen ist der Mindeststandard die Dokumentation des Verfahrens und die Veröffentlichung der Ergebnisse, in der Regel im Internet, sowie die Kenntnisnahme durch Verwaltung und/oder Politik. Bei einem Teil der Verfahren fließen die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zudem unmittelbar in die weitere Planung ein, zum Beispiel als Grundlage für die anschließende Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs. Beispiele für diesen Ansatz frühzeitiger Bürgerbeteiligung sind die Beteiligungsverfahren zu den Wettbewerben „Wohnen für alle – mitten in Wilhelmsburg“ (2015) und „Auf gute Nachbarschaft – Wohnen und Arbeiten zwischen den Kanälen“ (2016), „Sportplatzring“ in Stellingen (2013-15) oder „Wohnen am Volkspark“ (2015-16).
Mehr dazu hier: http://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/56352/b%C3%BCrger-innenbeteiligung.pdf