Konsultative Volksbefragungen verstoßen gegen bayerische Verfassung
Seit dem 01.03.2015 gab es in Bayern das Instrument der „Volksbefragung“. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, bayernweite unverbindliche Volksbefragungen über Vorhaben mit landesweiter Bedeutung (z. B. Infrastrukturprojekte) durchzuführen, wenn Landtag und Staatsregierung dies übereinstimmend beschließen; über die Gesetzgebung konnte keine Volksbefragung stattfinden. Von der Volksbefragung wurde kein Gebrauch gemacht. Laut Beschluss des Bayerischen Verfassungsgerichtshof vom…