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Zweite Evaluation der Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung in Heidelberg

Seit 2012 gibt es in der Stadt Heidelberg „Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung“. Eine erste Evaluation der Leitlinien im Jahr 2013 führte 2015 zu deren Fortschreibung durch den Gemeinderat. Jetzt gibt es die zweite Evaluation.

Die Leitlinien für Bürgerbeteiligung wurden in Heidelberg 2012 vom Gemeinderat verabschiedet. Bereits 2013 waren mehr als die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger zufrieden mit den angebotenen Möglichkeiten für Beteiligung. Mittlerweile sind 60% aller Befragten mit den Beteiligungsangeboten zufrieden. Ob dieser Anstieg um zehn Prozentpunkte in vier Jahren eine Folge der dialogischen Beteiligungsprozesse ist, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Es kann aber vermutet werden, dass sich die dialogischen Beteiligungsoptionen zunehmend in der Gesellschaft „herumsprechen“ und als Beteiligungsangebote wahrgenommen werden. In den letzten fünf Jahren ist die Zufriedenheit der Bürger mit den Beteiligungsmöglichkeiten um zehn Prozentpunkte gestiegen. Sollte dieser Anstieg auf die dialogischen Prozesse und die Leitlinien der Bürgerbeteiligung zurückzuführen sein, kann dies als bedeutender Erfolg, dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Möglichkeiten zur persönlichen Teilhabe nachzukommen, gewertet werden.

Aktuell (Stand Mai 2018) sind auf der Heidelberger Vorhabenliste 116 Projekte erfasst. Davon ist bei 68 % angegeben, dass sie mit Bürgerbeteiligung stattfinden. Das heißt, bei mehr als 60 % aller Projekte auf der Vorhabenliste werden Bürgerinnen und Bürger einmal oder wiederholt (d.h. in verschiedenen Prozessphasen) beteiligt.

Aus Sicht des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung gibt es vor allem drei Punkte, auf die zukünftig ein Augenmerk gelegt werden soll, um zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Beteiligungsprozesse beizutragen. (…)
Bei den Beteiligungsveranstaltungen muss erkennbar werden, wie mit der Vielzahl von Anregungen (die in der Regel nicht repräsentativ und zum Teil auch widersprüchlich sind) im nächsten Schritt umgegangen wird (…). Hierfür ist von Veranstaltung zu Veranstaltung ein Weg zu finden, um von Anfang an eine möglichst große Transparenz und Nachvollziehbarkeit herzustellen, die zum Aufbau von Vertrauen in den Prozess beiträgt.
Es müssen Wege gefunden werden, wie die Interessen von Gruppen und Akteuren eingebunden werden, die sich bislang kaum an den Prozessen beteiligen (z.B. Interessen der Wirtschaft, Interessen von bildungsfernen Gruppen oder Migranten). Wichtig ist, auch diese Interessenlagen in der Gesamtstadt bzw. in den Beteiligungsprojekten transparent zu machen, um damit gegebenenfalls auch bestimmte Entscheidungen der Verwaltung/Politik besser nachvollziehen zu können. (…)
Breits während, aber vor allem nach Abschluss eines Beteiligungsprozesses muss dokumentiert und auch für Nicht-Beteiligte nachvollziehbar kommuniziert werden, wie es zu den Ergebnissen kam und welches die zentralen Argumente im Beteiligungsprozess waren, um die Wirksamkeit des Verfahrens erkennbar zu machen.

Unter anderem werden folgende Anpassungsbedarfe bei der konkreten Umsetzung der Leitlinien auf Prozessebene vorgeschlagen:

Bei der Entwicklung des Beteiligungskonzeptes sollten außer dem Beteiligungsgegenstand auch konkrete Moderationsziele im Sinne von „Ergebniskategorien“ präzisiert werden. Dies sollte in Absprache zwischen dem Fachamt, dem Moderationsbüro, dem Koordinationsbeirat bzw. der prozessbegleitenden Arbeitsgruppe und der Koordinierungsstelle erfolgen. Diese „Ergebniskategorien“ dienen dem gemeinsamen Erwartungsmanagement. „Ergebniskategorien“ von Bürgerbeteiligung können – je nach Problemstellung – u.a. sein:
a. „die Bürgerschaft besser informieren“,
b. „verschiedene Interessen identifizieren“,
c. „Ängste heraushören“,
d. „Argumente für unterschiedliche Einschätzungen oder Positionen heraushören“,
e. „Inhalte erarbeiten“,
f. „einen möglichen Konsens erarbeiten“ oder
g. „Konflikte präzisieren“.

Die Gemeinderatsmitglieder verstehen ihre Rolle bei den Beteiligungsprozessen ganz unterschiedlich. Bei den Beteiligungsveranstaltungen reicht dieses Spektrum von der bewussten Nicht-Teilnahme („Wir sind später dran“) über das interessierte Zuhören bis zum Mitdiskutieren. Das Selbstverständnis, dass die inhaltliche Diskussion zu einem späteren Zeitpunkt im Gemeinderat stattfindet und man sich deshalb eher zurückhält, überwiegt jedoch. Hilfreich kann im Einzelfall die aktive Einbindung von Gemeinderatsmitgliedern bei der Prozessbegleitung sein.

Standardisierte Teilnehmerbefragungen sind die einzige effiziente Möglichkeit, die Meinungen der Teilnehmenden zu den verschiedenen Beteiligungsveranstaltungen effizient zu erfassen. Alternative Methoden (z.B. Beobachtungen oder Interviews vor Ort) erscheinen dazu nicht geeignet.

Mehr dazu hier: https://ww1.heidelberg.de/buergerinfo/getfile.asp?id=286428&type=do&