Lärmaktionsplan Schienenlärm – Eisenbahnbundesamt startet 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
Vom 24. Januar 2018 bis zum 07. März 2018 können Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen, Kommunen und weitere Einrichtungen, die von Schienenlärm betroffen sind, dem Eisenbahnbundesamt eine Rückmeldung zum Lärmaktionsplan Teil A geben.