Erster Tätigkeitsbericht des Nationalen Begleitgremiums
Bei der Suche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle soll das Nationale Begleitgremium (NBG) auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit achten. Jetzt hat das NBG dem Deutschen Bundestag seinen ersten Tätigkeitsbericht überreicht.
Das Nationale Begleitgremium hat im Auswahlverfahren eines Standortes für die Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Anfang an angemahnt. Gerade die Frühphase des Verfahrens biete die Möglichkeit, Vertrauen in die Verfahrensführung aufzubauen. Um dies zu gewährleisten hat das Begleitgremium eine Reihe von Empfehlungen an den Deutschen Bundestag gerichtet, die ein wesentlicher Bestandteil des ersten Tätigkeitsberichtes des Gremiums sind. Der Bericht wurde heute dem Parlament überreicht.
Um Transparenz zu erreichen, müssten die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) alle Daten und Unterlagen, die für die Abfrage und Bewertung der Ausschlusskriterien zugesandt und erstellt wurden, veröffentlichen. Ebenso erste Zwischenergebnisse der Standortauswahl. Um Vertrauen zu erwerben, sollten alle Entscheidungen für interessierte Bürgerinnen und Bürger kleinschrittig nachvollziehbar sein.
Für unerlässlich hält das Begleitgremium eine umgehende Verabschiedung eines Geowissenschaftsdatengesetzes. Nur auf dieser Grundlage könnten BGE und BfE ihre gesetzliche Verpflichtung erfüllen, Datensammlungen zu veröffentlichen. Ohne ein solches Gesetz sei ein von Anfang an transparentes Auswahlverfahren nicht möglich.
Dem BfE empfiehlt das Begleitgremium, Ergebnisse der Anwendung der Ausschlusskriterien in öffentlichen Dialogveranstaltungen mit Bürgerinnen und Bürgern zur Diskussion zu stellen. Da das erste per Gesetz festgelegte Beteiligungsformat, die Fachkonferenz Teilgebiete, erst Ende dieser Legislaturperiode anstehe, solle das Bundesamt mit zusätzlichen Veranstaltungen die interessierte Öffentlichkeit über den Stand des Auswahlverfahrens ins Bild setzen.
Mit Blick auf die anstehende Erweiterung legt das Begleitgremium großen Wert auf die Unabhängigkeit der neu zu wählenden Mitglieder. Nur wenn das Begleitgremium als unabhängige gesellschaftliche Instanz wahrgenommen werde, könne es Vertrauen in das Auswahlverfahren ermöglichen.
Die Vorsitzenden des Begleitgremiums, Prof. Dr. Miranda Schreurs und Prof. Dr. Klaus Töpfer: „Das Begleitgremium wurde geschaffen, um als unabhängiges Gremium Verfahrensgerechtigkeit, Offenheit und Kritikfähigkeit bei der Standortauswahl zu gewährleisten. Mit dem Gremium wird die Erwartung verbunden, ein vertrauensbildender Gesprächspartner für die breite Öffentlichkeit für diese schwere Entscheidung zu werden.“
Download hier: http://www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Downloads/DE/1.T%C3%A4tigkeitsbericht_NBG.pdf?__blob=publicationFile&v=6