Partizipation im Schulbau
In Berlin gibt es zusätzlich zur bereits bestehenden gesetzlich verankerten Anhörung der schulischen Gremien bei baulichen Maßnahmen, die (nicht rechtlich bindende) Möglichkeit, an Planungen mitzuwirken und mitzuentscheiden. Eine Handreichung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erläutert, wie das geht.