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Grenzüberschreitende Bürgerbeteiligung

Wie Bürgerbeteiligung über Staatsgrenzen hinweg erfolgen kann, beschreibt eine Handreichung für Kommunen an der Grenze.

In den letzten Jahrzehnten sind unsere nationalen Grenzen offener geworden für den Austausch von Waren und Dienstleistungen, für Arbeitskräfte, für Ideen und für persönliche Beziehungen. Die Menschen und Institutionen in Grenznähe verbinden sich zunehmend über die Grenzen hinweg. Die funktionalen Räume sind grenzüberschreitend. Für die Gemeinden an der Grenze erhöht sich dadurch der Bedarf an Kooperation und Zusammenarbeit. Aufgaben wie Tourismus, Mobilität und Infrastruktur werden verstärkt gemeinsam geplant und erarbeitet.
Der Kanton Aargau, das Land Baden-Württemberg und die Hochrheinkommission unterstützen diese Entwicklungen. Wir wollen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit stärken. Sie dient den Menschen in den Grenzregionen, fördert das gegenseitige Verständnis und die Wertschöpfung und belebt den gemeinsamen Raum.
Herausforderungen, Projekte aber auch Probleme, die beidseits einer Grenze von Bedeutung sind, wollen wir nicht nur für die Menschen angehen, sondern auch mit ihnen. Damit dies gelingt, empfehlen wir, dass Gemeinden ihre Einwohnerinnen und Einwohner über die Grenzen hinweg bei ihrer Arbeit und in ihren Projekten einbinden. Zu diesem Zweck haben wir die vorliegenden Empfehlungen für die grenzüberschreitende Bürgerbeteiligung erarbeitet.

Hier geht es zur Handreichung: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/StM/171212_Handreichung-Buergerbeteiligung.pdf