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Bürgerbeteiligung in der Landesverfassung Vorarlberg

Ein Bekenntnis zur partizipativen Demokratie gibt  das österreichische Bundesland Vorarlberg in seiner Landesverfassung ab. Die konkrete Umsetzung erfolgt in Form des „Bürgerrats“.

Das Land bekennt sich zur direkten Demokratie in Form von Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen und fördert auch andere Formen der partizipativen Demokratie.
(Artikel 1, Abs. 4 Landesverfassung Vorarlberg)

Zur Umsetzung dieser Bestimmung wurde die „Richtlinie der Voralberger Landesregierung zur Einberufung und Durchführung von Bürgerräten“ erlassen.

– Zu einem Bürgerrat kann man sich nicht melden, sondern die teilnehmenden Personen werden nach dem Zufallsprinzip (z.B. aus dem Melderegister) ausgewählt und eingeladen.
– Die Bürgerinnen und Bürger treffen sich für zwei Tage (z.B. an einem Wochenende), um gemeinsam ein Thema zu erörtern.
– Der Bürgerrat soll nicht bestehende politische Einrichtungen ersetzen, sondern diese ergänzen.
– Der Bürgerrat trifft keine Entscheidungen, sondern spricht Empfehlungen aus und dient somit der Entscheidungsvorbereitung.
– Als Ergebnis des Bürgerrates wird eine einstimmige, gemeinsame Erklärung verfasst, die öffentlich erörtert werden kann.
– Der Bürgerrat eignet sich besonders bei komplexen Fragestellungen, bei denen ganz unterschiedliche Interessen aufeinander treffen.

Mehr dazu in der Richtlinie: https://www.partizipation.at/fileadmin/media_data/Downloads/methoden/Buergerrat_Richtlinie.pdf