Bürgerbegehrensbericht 2018
278 neu gestartete direktdemokratische Verfahren auf kommunaler Ebene zählt der Bürgerbegehrensbericht 2018 von Mehr Demokratie e.V.. Damit hat es seit 1956 insgesamt 7.503 Bürgerbegehren in den Kommunen gegeben. Der Bericht bestätigt, dass die direkte Demokratie in den Städten und Gemeinden angekommen ist.
Die Hälfte aller Verfahren (1956- 2017) konzentriert sich auf zwei Bundesländer: 40 Prozent aller Verfahren (2.910) wurden in Bayern und etwa zwölf Prozent (891) in Baden-Württemberg ausgelöst. Die Plätze dahinter belegen Nordrhein-Westfalen mit 784, Schleswig-Holstein mit 489 und Hessen mit 446 Verfahren. Schlusslichter sind das Saarland und Bremen mit 17 bzw. neun Verfahren.
Das Gefälle zwischen den Ländern führt Mehr Demokratie auf die unterschiedlichen Regelwerke zurück, die bürgerschaftliches Engagement erleichtern oder erschweren. Reformbedarf sieht der Verein vorwiegend in Brandenburg, im Saarland und in Mecklenburg-Vorpommern. Der vorliegende Bericht geht explizit auf Bürgerbegehren zu umweltfreundlicher Verkehrspolitik ein. Hier häufen sich in den vergangenen Jahren direktdemokratische Verfahren. So wurden bis heute 16 verschiedene Verkehrs-Begehren in 14 Städten eingeleitet. Seit 2016 kam es zu 7 Bürgerbegehren, die dem Radverkehr gewidmet waren.
Download hier: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2018-12-04_BB-Bericht2018.pdf