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Rechtliches

Nichtöffentlichkeit des Erörterungstermins im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Erörterungstermin in einem straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren grundsätzlich nicht öffentlich ist. Widerspricht ein Beteiligter der Zulassung der Öffentlichkeit, verstößt die öffentliche Erörterung gegen die Verfahrensrechte des Widersprechenden. Dies gilt auch dann, wenn Gegenstand der Erörterung Umweltthemen sind.

In Planfeststellungsverfahren werden regelmäßig Erörterungstermine durchgeführt, bei denen der Vorhabenträger das Projekt näher erläutert und die Einwender mit ihrer Kritik gehört werden. Nicht selten führen solche Erörterungstermine zu Rücknahmen oder Erledigungen von Einwendungen auf der Einwenderseite oder zu Planergänzungen oder -änderungen auf der Vorhabenträgerseite. In dem Rechtsstreit, der den Ausbau der A 8 im Abschnitt Pforzheim betraf, ging es u.a. um Einzelheiten des Ablaufs eines solchen Erörterungstermins. Das Gesetz (§ 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG) sieht vor, dass der Termin nicht öffentlich ist. Dennoch wird in der Praxis – so auch hier – häufig Pressevertretern und sonstigen Interessierten das Zuhören ermöglicht. Des Weiteren ist ein Tonbandmitschnitt üblich, um ein vollständiges Wortprotokoll zu erstellen; hierzu gibt es keine näheren Regelungen im Gesetz. Der Kläger hatte beides (Teilnahme Dritter trotz Widerspruchs; Tonbandaufzeichnung) als verfahrensfehlerhaft kritisiert, so dass das BVerwG dem nachgehen musste.
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Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Durchführung von Erörterungs-/Anhörungsterminen nach § 68 VwVfG. Verhandlungsleiter müssen künftig strenger als bisher auf Fragen der Sitzungsöffentlichkeit achten. Widerspricht ein Beteiligter der Zulassung der Öffentlichkeit (vgl. § 68 Abs. 1 Satz 3 VwVfG), darf diese nach derzeitiger Rechtslage nicht teilnehmen. Dies gilt auch für Pressevertreter, da hierfür keine Sonderregelungen gelten. Ebenso wenig gibt es eine Ausnahme für die Verhandlung von Umweltthemen.

Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/t/a1a/page/homerl.psml?nid=jpr-NLBV000011516&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp