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UN-Menschenrechtscharta

Am 10. Dezember 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Artikel 21 der Charta enthält Ausführungen zur politischen Partizipation.

1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Quelle: http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

Mehr dazu bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte