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Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“ in Sachsen-Anhalt

Reformen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid fordert die Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“ in Sachsen-Anhalt.

Die Enquete-Kommission empfiehlt eine Senkung des Zustimmungsquorums für Bürgerentscheide gemäß § 27 Abs. 3 KVG auf 20 Prozent. Dies ist aus Sicht der Kommission geeignet, eine Annäherung an den bundesrepublikanischen Durchschnitt zu erreichen.

Die Enquete-Kommission regt an, (…) eine anwendungsfreundlichere Kostenschätzung einzuführen, die die Verwaltung den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens zusammen mit einem Kostendeckungsvorschlag mitteilt.

Zur Versachlichung der Diskussion im Vorfeld des Abstimmungstermins empfiehlt die Enquete-Kommission eine Regelung, die die Bereitstellung ausgewogener Informationen über die abzustimmende Sache des Bürgerentscheids in leichter Sprache festlegt. Diese bildet mindestens die Positionen der Initianten und des Rates ab. Dies führt zu informierten Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger. Die Informationen sollten aus Sicht der Enquete-Kommission idealerweise gemeinsam mit den Wahlunterlagen versendet werden.

Zur Stärkung der Beteiligung und Minimierung von Kosten und Aufwand empfiehlt die Enquete-Kommission eine Regelung die festlegt, dass der Abstimmungstermin, wo möglich, auf einen Wahltermin in zeitlicher Nähe zu legen ist.

Mehr dazu hier: http://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d2078vbt.pdf