BundesebeneKonsultation

Endlagerkommission will neue Struktur der Öffentlichkeitsbeteiligung

In ihrem Abschlussbericht plädiert die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) für eine neue Struktur der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Kommission empfiehlt zwei Handlungsfelder für die Öffentlichkeitsbeteiligung. Das erste Handlungsfeld umfasst die Grundformen der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Rechtsschutz entsprechend den Vorschlägen der Kommission. In einem zweiten Handlungsfeld werden erweiterte Beteiligungsinstitutionen geschaffen, deren Existenz und Handlungsmöglichkeiten ebenfalls rechtlich legitimiert sind, von den Beteiligten aber auf überregionaler und regionaler Ebene flexibler und bezogen auf den Prozess dynamischer gestaltet werden können. Auf diese Weise wird sowohl Rechtssicherheit als auch eine breite und offene Diskussionskultur erreicht.
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) ist Träger des Verfahrens. Es gewährleistet die Umsetzung in beiden Handlungsfeldern. Das unverzüglich mit der Abgabe des Kommissionsberichts durch Bundesgesetz eingerichtete Nationale Begleitgremium beobachtet das Beteiligungsverfahren als unabhängiger Akteur und setzt sich in Konflikten vermittelnd ein. Am Ende jeder Phase wird durch ein Bundesgesetz auf Grundlage aller Ergebnisse entschieden.

Ausführlich auf den Seiten 375 bis 441 im Bericht der Kommission: http://www.bundestag.de/blob/434430/35fc29d72bc9a98ee71162337b94c909/drs_268-data.pdf

Eine ausführliche Stellungnahme zu den Vorschlägen und den „Risiken bei der partizipativen Endlagersuche“ haben Jörg Sommer und Bernd Marticke verfasst.

Ihr Fazit:

Das von der Endlagerkommission vorgeschlagene Suchverfahren ist auch in partizipativer Hinsicht von beachtlicher Qualität. Es wird jedoch in zeitlicher und finanzieller Hinsicht, ebenso wie bezüglich der Zahl der Beteiligten Dimensionen aufweisen, die bislang einzigartig in der Geschichte sind. Der Kommissionsbericht bietet das Rüstzeug, um diese Herausforderungen zu meistern. Er bietet jedoch keine Garantie. Und er beinhaltet zahlreiche riskante Phasen, Interaktionen und Strukturen, die ein nicht zu unterschätzendes Potential des Scheiterns darstellen.
Eben weil dieses Verfahren jedoch so bedeutend ist und weil die dort zu machenden Erfahrungen eine beachtliche Wirkung auf die sich gerade erst entwickelnde Beteiligungskultur unseres Landes entfalten können, sind alle Akteure gut beraten, eine permanente Risikoevaluation zu betreiben und deren Ergebnisse ernst zu nehmen. Dieser Beitrag kann dazu nicht viel mehr leisten, als erste Fingerzeige zu geben.
Permanente Evaluation sowie der Wille und die Fähigkeit zur Heilung von Verfahrensschwächen im Prozess selbst sind der Schlüssel. Der im Bericht der Kommission dezidiert beschworene ernsthafte, wertschätzende Umgang mit auftretenden Konflikten ist das dazu unentbehrliche Instrument.
Wie gut die Beteiligung im Endlagersuchverfahren funktioniert, wird maßgeblich durch den Umgang mit Konflikten bestimmt werden. Der Kommissionsbericht ist in diesem Punkt erfrischend eindeutig. Es bleibt zu hoffen, dass dies auch auf der langen Strecke des Verfahrens das Handeln der Verantwortlichen bestimmt

Den kompletten Text gibt es hier: http://www.bblog.de/die-deutsche-endlagersuche-wird-partizipativ-und-risikoreich/