Forschung/EvaluationKonsultation

E-Partizipation und keiner macht mit

Dem „Geheimnis geringer Beteiligungsquoten deutscher Bürgerhaushalte“ gehen Robert Zepic, Marcus Dapp und Helmut Krcmar in einem Aufsatz nach.

Der Bürgerhaushalt ist eines der bekanntesten Beispiele für E-Partizipation in Deutschland. Mehr als hundert Städte haben bereits ein eigenes Verfahren durchgeführt oder diskutieren die Einführung, um ihre Bürger über die Aufstellung des kommunalen Haushaltes zu informieren und sie an der Verwendung öffentlicher Mittel zu beteiligen. Entgegen der hohen Erwartungen an die Nutzenpotenziale des Verfahrens, wird der Bürgerhaushaltes oftmals wegen seiner als zu gering bewerteten Beteiligungsquoten kritisiert. Mit Hilfe eines Literatur Reviews sowie Interviews mit Vertretern von neun ausgewählten Städten, sind wir den Fragen nachgegangen, welcher Bewertungsmaßstab für ausreichend oder zu wenig Beteiligung angelegt wird, welche Gründe für die vermeintlich geringen Beteiligungsquoten deutscher Bürgerhaushalte verantwortlich sind und welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden oder diskutiert werden, um die Beteiligung zu erhöhen. Im Ergebnis haben wir insgesamt 26 Barrieren identifiziert, die von der Literatur und der öffentlichen Verwaltung als ursächlich angenommen werden, und diese in fünf Kategorien zusammengefasst.

Ergebnis der Untersuchung:

Im Bereich der Beteiligungsbarrieren haben wir 26 individuelle Barrieren identifiziert, die wir in fünf thematisch zusammenhängende Kategorien gruppiert haben: Beteiligungsmöglichkeit nicht vorhanden, Verfahren ist unbekannt. Bürger können nicht partizipieren, Bürger haben kein Interesse und Bürger lehnen die Beteiligung ab. Diese Reihenfolge zeigt den idealtypischen Weg hin zur Wahrscheinlichkeit einer Beteiligung auf. Das Verfahren muss vorhanden sein und eine Beteiligung, über die bloße Zurverfügungstellung von Informationen, ermöglichen. Der Bürgerhaushalt muss bekannt sein und es dürfen keine Gründe vorliegen, die eine Teilnahme verhindern.
Schließlich muss das Verfahren auf das Interesse des Bürgers stoßen und nicht von ihm abgelehnt werden. Dabei ist grundsätzlich anzunehmen, dass die Auflösung einer Barriere möglicherweise Auswirkungen auf eine andere besitzt. Auch eine gegenseitige Verstärkung der Barrieren erscheint nicht ausgeschlossen. Bei den untersuchten Städten lassen sich zahlreiche Maßnahmen aufzeigen, die mit dem Ziel der höheren Beteiligung bereits ergriffen wurden oder diskutiert werden. Zwar existiert keine Stadt, die alle benannten Maßnahmen durchführt und auch kann sich die Intensität von Stadt zu Stadt unterscheiden. Allerdings scheinen ein breites Interesse der öffentlichen Verwaltung und insbesondere der verantwortlichen Mitarbeiter vorhanden zu sein, die Beteiligung zu steigern. Lediglich in einem Fall erachtete man die Beteiligungsquote inzwischen für derart hoch, dass eine weitere Steigerung nicht notwendig sei. Wirksame Maßnahmen waren nach Aussage der Interviewten beispielsweise die persönliche Ansprache der Bürger, insbesondere durch postalische Befragungen neben parallelen Online-Verfahren, oder die Konzentration auf Themen, die ein breites Interesse erzeugen. Ob Marketingmaßnahmen allein einen effizienten Ansatz darstellen, wenn die Bürger den Zeitaufwand zu hoch einschätzen, Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes besitzen oder die Komplexität
des Haushaltes als zu hoch erachten, ist fraglich.

 

Der Aufsatzes ist hier online einsehbar: https://link.springer.com/epdf/10.1365/s40702-017-0328-z?author_access_token=A83byZqFPmtcLH0BBSe1o32kjFioqY_JoFJDVSa1600a_SwMQ0EkNFc4Vip-PaZXwlG8DOCn60wsaG7XbO1z5yhUmUyGv9qg-wTlIMIVckg0_mHbxjyF4MY-p1-OkG6mlJuGkLgbnNFtQEjXLhVEdg==