Co-Voter als Ergänzung zum Parlament
Mit Hilfe von zufällig ausgewählten Co-Votern will Hans Gersbach, Inhaber des Lehrstuhls für Makroökonomie an der ETH Zürich, eine „zusätzliche Partnerschaft zwischen Volk und Politikern“ schaffen.
Er schlägt ein sogenanntes Doppelabstimmungsverfahren vor, bei dem Wählende – als „Stimme des Volkes“ – und Parlament partnerschaftlich entscheiden.
Per Zufallsauswahl könnte z.B. 100.000, 200.000, 500.000 oder auch eine größere Zahl an Personen ausgewählt werden. Sie erhielten das einmalige Recht , über die gleiche Vorlage wie die Abgeordneten abzustimmen. Entscheidungsgrundlage wären dieselbe Dokumente, die auch Parlamentarier erhalten. Parallel dazu würden die gewählten Parlamentarier abstimmen. Die Resultate beider Abstimmungen würden nach einem vordefinierten Gewichtungsschlüssel zusammengezählt. Dieses Resultat ergäbe die Entscheidung, die umgesetzt wird. Denkbar wäre, beide Abstimmungen gleich zu gewichten, aber auch andere Gewichtungsvarianten wären möglich.
Beide Abstimmungen könnten gleichzeitig stattfinden, wobei elektronisch abgestimmt wird. Das würde eine gegenseitige Beeinflussung der beiden Gruppen verhindern. Außerdem würden die Co-Voter nicht erkennbar sein, wenn sie nicht wollen.
Die Co-Voter könnten aber auch zuerst abstimmen und das Resultat würde vor der zweiten Abstimmung publiziert. Der so erkennbare Volkswillen könnte für die Parlamentarier selbst wertvoll sein. Gegebenenfalls könnte dann auch auf den Gesamtentscheid verzichtet werden. Würde der Vorschlag zurückgezogen, fielen nur die Kosten der Vorrunde an, und es müsste keine Entscheidung umgesetzt werden.