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Europäische Bürgerinitiative

Die Europäische Bürgerinitiative ermöglicht EU-Bürgerinnen und -Bürger sich unmittelbar an der Entwicklung von Strategien der EU zu beteiligen, indem sie die Europäische Kommission auffordern, einen Rechtsakt vorzuschlagen.

Dazu müssen in zwölf Monaten insgesamt eine Million gültige Unterstützungsbekundungen in sieben EU-Mitgliedstaaten gesammelt werden.

Die Bürgerinitiative ergänzt das seit dem Vertrag von Maastricht (1993) bestehende Petitionsrecht beim Europäischen Parlament sowie das Beschwerderecht beim Europäischen Bürgerbeauftragten (seit 1995). Von ihr kann seit dem 1. April 2012 Gebrauch gemacht werden.

Mehr dazu unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_B%C3%BCrgerinitiative

Das amtliche Register der Europäischen Bürgerinitiative fndet sich hier: http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/?lg=de

Einen Leitfaden zur Durchführung einer Europäischen Bürgerinitiative gibt es hier: https://www.eesc.europa.eu/sites/default/files/resources/docs/de_15_577-citizens-initiative.pdf