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Demokratie-Enquete im nächsten Bundestag?

Eine Enquetekommission des Deutschen Bundestages, die sich sich „gründlich mit den vielfältigen Herausforderungen für die repräsentative Demokratie der Bundesrepublik und ihrer zentralen Institutionen befassen und darauf demokratiestärkende Antworten finden“ soll, fordert Roland Roth.

Enquete-Kommissionen, die aus Abgeordneten und Sachverständigen gebildet werden, bieten die Möglichkeit, wichtige politische Fragen, die über eine Legislaturperiode hinausreichen, intensiv und orientiert an Handlungsvorschlägen für den Gesetzgeber zu erörtern. Sie können ein Themenfeld weiterentwickeln und dauerhafte Wirkung erzielen, wie dies der Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ vor fünfzehn Jahren gelungen ist. Unterstützt wird die mehrjährige Enquete-Arbeit von vielfältigen Anhörungen, öffentlichen Debatten und wissenschaftlichen Expertisen.
Das Thema Demokratieentwicklung legt eine beteiligungsorientierte Ausgestaltung der Enquete-Arbeit nahe. Dazu können z.B. begleitende lokale und regionale Bürgerforen und andere Dialogformate, aber auch eine interaktive Internetpräsenz beitragen. Ziel wäre eine aktuelle Bestandsaufnahme der unterschiedlichen demokratischen Praxisformen und ihrer Verknüpfungen, die weitere Klärung von Problemzonen (integrierte Beteiligung, Transparenz, breite Beteiligung etc.) und die Erarbeitung eines Handlungskatalogs, der in den nachfolgenden Legislaturperioden abgearbeitet werden kann. Konkret sollte es z.B. um die Ausweitung des Wahlrechts in einer Einwanderungsgesellschaft, die Beteiligungsrechte von Kindern- und Jugendlichen, Chancen und Risiken, aber auch Gestaltungsmöglichkeiten von Volksabstimmungen auf Bundesebene, Einsatzmöglichkeiten digitaler Beteiligungsformen und die Verankerung von Beteiligungskompetenzen in der Verwaltungsausbildung gehen. An Themen herrscht also kein Mangel.
Zu den möglichen Resultaten könnten institutionelle Innovationen und Gesetzesvorschläge gehören, wie z.B.
• eine Neufassung der Artikel 20,2 und 28,1 und 28,2 des Grundgesetzes, die ein eher antiquiertes und beteiligungsarmes, auf Wahlen fixiertes Bild der Volkssouveränität aus den späten 1940er Jahren konservieren,
• Vorschläge zur Institutionalisierung von Beteiligungsformaten in der Gesetzgebung und in der Umsetzung von Einzelgesetzen auf Bundesebene,
• Qualitätsmaßstäbe für die verschiedenen Beteiligungsformate und ihre Abstimmung aufeinander,
• Standards für die Beteiligungspraxis des Bundestags, der aktuell nur wenig in die Beteiligungsverfahren der einzelnen Ministerien eingebunden ist,
•Unterstützung des Bundes bei der Sicherung der Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement und Schaffung einer Engagementstiftung, die den Engagierten und zivilgesellschaftlichen Organisationen stärkeren Einfluss auf die Ausgestaltung der Engagementpolitik sichert,
• die breite und inklusive Beteiligung als Kondition in Förderprogrammen des Bundes,
• Einrichtung eines Monitors „Vielfältige Demokratie“ verbunden mit der Berufung einer Sachverständigenkommission, die regelmäßig über die Demokratieentwicklung in Deutschland berichtet,
• Handlungsvorschläge für die Länder- und die kommunale Ebene.

Mehr dazu im Beitrag von Roland Roth: http://www.b-b-e.de/fileadmin/inhalte/aktuelles/2017/09/newsletter-18-roth.pdf

Eine ähnliche Forderung stellt auch der scheidende Bundestagsabgeordnete Willi Brase auf: http://partizipendium.de/forderung-nach-einer-enquete-kommission-vielfaeltige-demokratie/