Neue Formen demokratischer Beteiligung von Bürgern
Eine anschauliche Übersicht zu verschiedenen Formaten und Methoden der Bürgerbeteiligung haben die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Das Recht des Bundes und der Länder sieht bereits etablierte Möglichkeiten vor, wie sich Bürger an politischen Entscheidungen beteiligen können. Hierzu gehören z. B. Petitionen, Bürger- und Volksentscheide oder Anhörungen bei der Bauplanung. Bei neuen Formen der Beteiligung geht es vor allem darum, dass Bürger staatliche Stellen beraten. Einige Formate kommen eher für kommunale Kontexte in Betracht (Bürgerhaushalt, Nachbarschaftsgespräche). Für eine landes- und bundesweite Beteiligung bestehen vor allem Erfahrungen mit Bürgerforen. Zwischen 2008 und 2011 haben an bundesweiten Foren bis zu 10.000 Bürger teilgenommen. Zu diesem Format gibt es auch im Ausland Erfahrungen (z. B. Irland, Kanada). Die lediglich beratende Beteiligung von Bürgern lässt das Kompetenzgefüge des Grundgesetzes unberührt. Bei einigen Formen der Beteiligung steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung (z. B. Bürgerforum). Die Rechtsprechung hat jedoch bereits in anderen Zusammenhängen die Auswahl per Losverfahren als zulässig anerkannt. Ist eine (verbindliche) Mitentscheidung vorgesehen, muss die Teilnahme hieran allen Bürgern gleichermaßen offenstehen. Die Auswahl staatlicher Entscheidungsträger durch Losverfahren ist verfassungsrechtliches Neuland. In begrenztem Umfang ließe sich dieses Auswahlverfahren wohl mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang bringen. Eine Tabelle am Ende dieser Ausarbeitung gibt einen Überblick über die wesentlichen Vor- und Nachteile der verschiedenen neuen Beteiligungsformen.
Download hier: https://www.bundestag.de/resource/blob/550340/1cfa9b21f88835679b09f0eec7bf60c0/WD-3-037-18-pdf-data.pdf