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Leitlinien für Bürgerbeteiligung in Wuppertal: Qualitätskriterien

Die erste Entwicklungsphase zu den Bürgerbeteiligungsleitlinien in Wuppertal fand vom 20. Mai – 10. Juni 2016 zu den Fragen „Was ist gute Bürgerbeteiligung in Wuppertal? Wie kann Bürgerbeteiligung weiterentwickelt und verbessert werden? Was soll konkret in Leitlinien geregelt werden?“ statt. Dabei wurden 16 Qualitätskriterien erarbeitet.

1 VERBINDLICHKEIT – Bürgerbeteiligung soll verbindlich und ergebnisoffen sein.
2 KOMPETENZEN – Beteiligte aus Bürgerschaft, Politik und Verwaltung sollten geeignete Möglichkeiten zur Verfügung gestellt bekommen, sich zum Thema Bürgerbeteiligung weiterzubilden und Schulungen zu besuchen.
3 OFFENE DATEN – aus Beteiligungsverfahren sowie weitere Daten der städtischen Hand stehen (soweit keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen) Interessierten über ein Open-Data-Portal zur Verfügung.
4 INITIIERUNG – Bürger sollen befähigt werden, die Stadt durch ihre Ideen zu gestalten. Dazu sollte Bürgerbeteiligung auch bottom-up initiiert werden können.
5 VEREINE EINBINDEN – Lokale Gruppierungen und Strukturen sollen für Bürgerbeteiligung genutzt und gefördert werden.
6 TRANSPARENZ – mit Blick auf den Beteiligungsgegenstand, den Informations- und Wissensstand, Ziele der Beteiligung, Zielgruppe, Verfahren (Entscheidungswege, Methode) und Konflikte.
7 RESSOURCEN – Bürgerbeteiligung darf etwas kosten und muss budgetiert werden.
8 ZIELGRUPPENORIENTIERUNG – „ob“ und „wie“ der Beteiligung muss sich an Personengruppe orientieren. Vielfalt mit Blick auf Bildung, Herkunft, Sprache, Alter, Behinderung muss berücksichtigt werden.
9 THEMEN UND KRITERIEN FÜR BETEILIGUNG – In Leitlinien werden Themen für Bürgerbeteiligung und Kriterien definiert werden, wann Bürgerbeteiligung stattfinden soll.
10 FRÜHZEITIGKEIT – Bürgerbeteiligung soll in einer frühen Planungsphase stattfinden.
11 POLITISCHER WILLE – Bürgerbeteiligung muss politisch gewollt sein und politisch unterstützt werden.
12 PLANUNG & KONZEPTION – Bürgerbeteiligungsverfahren sollen gründlich geplant werden. Dazu müssen in der Konzeptionierung die grundlegenden Fragen (Wer soll an was, womit, wie und wozu beteiligt werden?) geklärt und dargelegt werden.
13 FORMELLE BETEILIGUNG – Auch die bestehenden formellen Beteiligungsverfahren, die sich z.B. aus der Gemeindeordnung NRW ergeben, sollten Bestandteil der Überlegungen zu Bürgerbeteiligung in Wuppertal sein.
14 EHRENAMT UND ENGAGEMENT – Ehrenamtliches Engagement muss gefördert und ernstgenommen werden.
15 ZUSAMMENARBEIT – Bürger, Politik und Verwaltung müssen empathisch und respektvoll zusammenarbeiten, Verständnis füreinander entwickeln und auf Augenhöhe kommunizieren.
16 METHODEN – vielfältigen Beteiligungsmethoden sollen erprobt und genutzt werden. Dabei kann man sich an Best-Practice-Beispielen anderer Kommunen und Länder orientieren.

Ausführlicher hier: http://www.buergerhaushalt-wuppertal.de/wp/wp-content/uploads/2016/06/16-06-23-AUSWERTUNG_Leitlinien-Wuppertal-de.pdf