Klagetätigkeit von Umweltschutzverbänden
Wie viele Verbandsklagen haben Umweltschutzverbände zwischen 2013 und 2016 erhoben und wie erfolgreich sind sie dabei gewesen? Dieser Frage geht eine empirische Untersuchung des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen e.V. (UfU) nach.
Im Untersuchungszeitraum von 2013 bis 2016 betrug die Zahl der Verbandsklagen durchschnittlich 35 Fälle pro Jahr, während es in der Zeit von 2007 bis 2012 nur 28,5 Fälle pro Jahr waren. Die dazu bei den Verwaltungsgerichten abgeschlossenen Verfahren haben mit gut 59 pro Jahr von 2013 bis 2016 gegenüber knapp 49 pro Jahr im Zeitraum von 2007 bis 2012 ebenfalls zugenommen. Das entspricht einer Steigerung um 22,8% bei den Fällen und von 21,3% bei den Verfahren verglichen mit den Ergebnissen der Studie für 2007 bis 2012. An den insgesamt jährlich durch die Verwaltungsgerichte abgeschlossenen Verfahren haben die Verbandsklagen aber nach wie vor einen sehr geringen Anteil (im Jahr 2015 waren es etwa 0,04%).
Die Verbandsklagen haben eine sehr gute Erfolgsbilanz. Aus der Untersuchung ergibt sich, dass die Umweltverbände in der Zeit von 2013 bis 2016 bei insgesamt 48,5% der abgeschlossenen Fälle ganz oder teilweise gewonnen haben. Damit liegt die Erfolgsquote noch etwas höher als im Zeitraum von 2007 bis 2012 (mit knapp 45%) und ist weiter deutlich besser als bei den insgesamt vor den Verwaltungsgerichten gegen Behörden geführten Klagen, die durchschnittlich nur in etwa 12% aller Fälle erfolgreich sind. Daher kann angenommen werden, dass die Umweltverbände auch in der Zeit von 2013 bis 2016 bei der Auswahl der Fälle besonders auf die Erfolgsaussichten geachtet und in der Regel nur bei gut belegbaren Vollzugsdefiziten geklagt haben.
Die nach Klagegegenständen differenzierende Auswertung zeigt jedoch, dass die Erfolgsquote zum Teil sehr unterschiedlich ist. Die Klagen gegen BImSchG-Anlagen sind im Zeitraum von 2013 bis 2016 zu 60% ganz oder teilweise von den Umweltverbänden gewonnen worden, wozu vor allem die durchweg erfolgreichen Klagen gegen Tierhaltungsanlagen beitragen haben. Zudem waren auch die Klagen gegen Luftreinhaltpläne alle erfolgreich. Eine deutlich niedrigere – im Vergleich mit dem Durchschnitt bei den Verwaltungsgerichten (s.o.) aber ebenfalls noch sehr gute – Erfolgsquote ist bei den Klagen gegen Planfeststellungen (etwa 44%), gegen Bebauungspläne (etwa 41%) und bei den als „sonstige“ Klagen eingeordneten Fällen (35%) ermittelt worden. Bei den Klagen gegen wasserrechtliche Erlaubnisse und bei den Umweltschadensfällen, die bisher abgeschlossen worden sind, hatten die Umweltverbände hingegen durchweg keinen Erfolg. Darüber hinaus lässt sich der die Klagegegenstände betrachtenden Auswertung entnehmen, dass sich die Schwerpunkte der verbandlichen Klagetätigkeit im Untersuchungszeitraum von 2013 bis 2016 verändert haben. Während in der Zeit von 2007 bis 2012 und in dem davor untersuchten Zeitraum von 2002 bis 2006 noch die Klagen gegen Planfeststellungen mit etwa 44% den Schwerpunkt der Verbandsklagen bildeten, ist der Anteil dieser Fälle im Zeitraum von 2013 bis 2016 auf knapp 25% zurückgegangen (37 von 150 Fällen). Die Klagen gegen Infrastrukturprojekte, die meist sehr aufwendig sind, spielen also quantitativ eine deutlich geringere Rolle als zuvor. Das gilt auch für die Klagen gegen naturschutzrechtliche Befreiungen, deren Anteil in der Zeit von 2002 bis 2006 noch bei über 20% lag, seitdem jedoch ständig abgenommen hat und im Zeitraum von 2013 bis 2016 nur noch ca. 3% (4 Fälle) beträgt. Den neuen Schwerpunkt bilden die Klagen gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, die seit 2006 nach dem UmwRG möglich sind. Für die Zeit von 2013 bis 2016 sind insgesamt 53 Klagen gegen BImSchG-Anlagen ermittelt worden, so dass allein der Anteil dieser Fälle an allen Verbandsklagen bei gut 35% lag. Eine deutliche Zunahme lässt sich vor allem bei den Klagen gegen Windenergie- und Tierhaltungsanlagen (28 und 17 Fälle) feststellen. Zusammen mit den Klagen gegen Bebauungspläne (12 Fälle) und gegen wasserrechtliche Erlaubnisse (6 Fälle), ergibt sich für 2013 bis 2016 ein Anteil der „UmwRG-Klagen“ von 47% (ohne die Planfeststellungen – s.o.). Das entspricht einer Verdoppelung dieser Fälle im Verhältnis zu den Ergebnissen der Studie für den Zeitraum von 2007 bis 2012.
Mehr dazu hier: https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/03_Materialien/2016_2020/2018_04_Studie_Verbandsklagen.pdf?__blob=publicationFile&v=6