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Keine Volksabstimmung auf Bundesebene

Der Bundestag lehnte am Donnerstag, 9. Juni 2016, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (18/825, 18/7972) ab.

In der Vorlage war die Verankerung einer dreistufigen „Volksgesetzgebung“ im Grundgesetz vorgesehen, um Plebiszite verfassungsrechtlich abzusichern. Nach den Vorstellungen der Linksfraktion sollten die Bürger künftig auf Bundesebene mit Hilfe von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden direkt mitbestimmen können. Ein Antrag der Fraktion (18/8419), in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, „Initiativen zu mehr Demokratie für alle vorzulegen und mittels eines Gesetzentwurfes für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide, auch im Hinblick auf die Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge, rechtlich abzusichern“, fand ebenfalls keine Mehrheit. Nur die Opposition stimmte dafür.

Mehr dazu hier: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw23-de-demokratie/426506