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Deutschland Schlusslicht bei Transparenz und öffentlicher Beteiligung in der Gesetzgebung

Deutschland bindet die breite Öffentlichkeit zu wenig in die Entwicklung von Gesetzentwürfen ein. Das gilt insbesondere für die Beteiligung von Bürger:innen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen. Das ist das Ergebnis einer Studie der OECD.

Die Studie bemängelt insbesondere das systematische Fehlen von Prozessen zur Anhörung einer breiten Öffentlichkeit bei geplanten Gesetzen. Fast drei Viertel der OECD-Länder haben Online-Portale, über die sie wenigstens einen Teil ihrer Gesetzesentwürfe öffentlich zur Diskussion stellen. In Deutschland ist ein solches Verfahren bei Gesetzen nicht vorgesehen, selten wird es bei Verordnungen angewandt. Befragungen von Verbänden und Expertengruppen werden seit 2018 zwar online veröffentlicht, allerdings ohne dass eine breitere Öffentlichkeit aufgerufen wird zu kommentieren. Damit versäumt es Deutschland der Studie zufolge, wertvolle Beiträge von Bürger:innen und weniger gut vernetzten Unternehmen und NGOs zu geplanten Gesetzen zu erhalten und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Arbeit der Regierung zu stärken.

Der Studie zufolge hat sich Deutschland in puncto Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Gesetzgebung seit der OECD-Untersuchung 2015 um acht Plätze verschlechtert und befindet sich nun auf Platz 29 von 38. Am besten schneidet die Europäische Kommission ab, die in den vergangenen Jahren weitreichende Reformen für mehr Transparenz und Beteiligung umgesetzt hat.

Mehr dazu hier: https://www.oecd.org/berlin/presse/in-bezug-auf-transparenz-und-oeffentliche-beteiligung-in-der-gesetzgebung-gehoert-deutschland-zu-den-oecd-schlusslichtern.htm