partizipendium.de – der Bürgerbeteiligungs-Blog
EntscheidungKonsultation

Bürgerbudget statt Bürgerhaushalt

Weil Kommunalpolitiker nur selten Bürgervorschläge zum Haushalt umsetzen, plädiert Martina Neunecker für die Schaffung von Bürgerbudgets.

Ihr Fazit zum Umgang mit dem Bürgerhaushalt:

Die Resultate konsultativer Bürgerbeteiligung schlagen sich nur selten wirkungsvoll in den Entscheidungen von Stadt- und Gemeinderäten nieder – dies konnte im Rahmen der hier vorgestellten empirischen Untersuchung zu Bürgerhaushalten in Deutschland gezeigt werden. In vielen Fällen wird der Input der Bürger entweder abgelehnt, mit unklaren Entscheidungen versehen oder gar lediglich „zur Kenntnis“ genommen. Hinter diesem Befund stehen komplexe Faktoren zur Erklärung des entsprechenden Entscheidungsverhaltens der gewählten Repräsentanten. Zentral erscheinen vor allem ihre Selbstwahrnehmung als responsive Politiker, ihre zeitliche und sachliche Überforderung bei der Verarbeitung der Beteiligungsresultate, die als (zu) gering wahrgenommene Zahl der Teilnehmer sowie die oftmals angespannte finanzielle Situation der Kommune.

Als Alternative zum konsultativen Bürgerhaushalt schlägt sie „Bürgerbudgets“ oder „Stadtteilfonds“ vor:

Dieses Format der Beteiligung sieht in seinen Grundzügen vor, dass die Bürger in einem finanziell klar begrenzten Umfang – in der brandenburgischen Stadt Eberswalde sind dies etwa maximal 15.000 Euro für ein einzelnes Projekt – Vorschläge machen, über diese abstimmen und die am besten bewerteten unter ihnen bis zu einem bestimmten Gesamtbetrag schließlich umgesetzt werden. Die dahinter stehende Idee ist gerade im Hinblick auf die inhaltlichen Wirkungen des Verfahrens positiv zu werten,  garantiert sie doch, dass von den Teilnehmern mehrheitlich gewünschte Projekte in einem gewissen Volumen tatsächlich realisiert werden und nicht mehr allein von den Entscheidungen der Stadträte abhängig sind. Eine radikalere Option zur Übertragung von Entscheidungskompetenzen an die Bürger läge in einer Verknüpfung der Beteiligungsresultate mit einer direktdemokratischen Abstimmung. So könnten beispielsweise die drei oder fünf von den Teilnehmern am besten bewerteten Vorschläge nach einer fachlichen Prüfung und unter der Voraussetzung einer finanziellen Realisierbarkeit abschließend einem Bürgerentscheid  zugeführt werden. Damit würde allerdings der Pfad rein beratender Beteiligung verlassen und den gewählten Repräsentanten tatsächlich ein gewisser Teil ihrer Entscheidungskompetenz aberkannt. Das partizipative Verfahren träte im äußersten Fall in Konkurrenz zu den kommunalen repräsentativ-demokratischen Strukturen.

Quelle und mehr dazu: http://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/08_publikationen/verbandszeitschrift/FWS/2016/5_2016/FWS_5_16_Neunecker.pdf