Bürgerbeteiligung in der Koalitionsvereinbarung Sachsen
„Indem wir neue Formen der politischen Bürgerbeteiligung einführen und den begonnenen Dialog weiter ausbauen, binden wir die Bevölkerung besser in Entscheidungsprozesse ein.“ Unter diesem Motto haben sich CDU, Grüne und SPD in Sachsen für die Wahlperiode 2019 bis 2024 auf zahlreiche Maßnahmen zur Intensivierung der Bürgerbeteiligung verständigt.
Die Kommunen sind die Herzkammern unserer Demokratie – hier werden demokratische Prozesse und politisches Engagement am unmittelbarsten für Bürgerinnen und Bürger erfahrbar. Um die Zivilgesellschaft und demokratische Selbstwirksamkeitserfahrungen der Menschen zu stärken, wollen wir die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung ausbauen und Bürgerinnen und Bürgern mehr Entscheidungsrechte geben. Dazu werden wir das Quorum für Bürgerbegehren landesweit auf 5 Prozent absenken und den kreisfreien Städten und Landkreisen das Recht geben, das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide auf 15 Prozent herabzusetzen.
Wir ermöglichen den Kommunen den Erlass von Bürgerbeteiligungssatzungen, damit diese ihren Einwohnerinnen und Einwohnern rechtssicher verbindliche Beteiligungs- und Informationsverfahren einräumen können. Die Koalitionsparteien werden die Gemeinden und Landkreise dabei mittels eines „Erfahrungs- und Beratungsnetzwerks Bürgerbeteiligung“ unterstützen, welches die Kommunen bei entsprechenden Verfahren berät.
Mindestens zweimal im Jahr soll eine öffentliche und thematisch offene Einwohnerversammlung stattfinden. Das Quorum für die Beantragung von Einwohnerversammlungen sowie für Einwohneranträge werden wir ebenfalls auf 5 Prozent senken.
Wir werden ab 2021 Bürgerbudgets als Möglichkeit der Bürgerbeteiligung einführen und finanziell fördern. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, eigene Ideen in konkreten Projekten einfach und basisdemokratisch umzusetzen. Diese Gelder werden in einem unbürokratischen Verfahren bereitgestellt und abgerechnet werden.
Unsere Regierungsarbeit werden wir transparenter gestalten und insbesondere die Kontrollfunktion des Parlaments z. B. durch frühzeitige Informationen stärken. Einflüsse von Interessensgruppen und Organisationen auf politische Entscheidungsprozesse machen wir durch ein freiwilliges Lobbyregister besser nachvollziehbar. Zugleich wollen wir Initiativen anderer Bundesländer prüfen, insbesondere auch im Bereich eines Akteneinsichtsrechts.
Wir wollen das Quorum für Volksanträge auf 0,6 Prozent und das Quorum für Volksbegehren auf 6 Prozent der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger absenken. Gleichzeitig wollen wir für den Volksentscheid ein Zustimmungsquorum von 20 Prozent einführen. Nach einem erfolgreichen Volksantrag wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass der Sächsische Landtag über den Inhalt des Volksantrags einen Volksentscheid initiieren kann. Die Verwaltung des sächsischen Landtags wird verpflichtet, die Initiatorinnen und Initiatoren von Volksanträgen und Volksbegehren bei juristischen und formalen Fragen zu beraten. Außerdem sollen die Initiatorinnen und Initiatoren auch in Gremien des Sächsischen Landtags, insbesondere dem Plenum, Rede- und Anhörungsrechte erhalten. Damit die Bürgerinnen und Bürger sich bei Volksgesetzgebungsverfahren umfassend informieren können, wollen wir gesetzliche Regelungen zur Information im Verfahren treffen. Wir werden prüfen, wie das System der Volksgesetzgebung sinnvoll durch das weitere Instrument eines Volkseinwands ergänzt werden kann.
Die Chancen und Möglichkeiten des Sächsischen Bürgerbeteiligungsportals werden wir in der Öffentlichkeit und den sächsischen Kommunen bekannter machen. Wir werden Gesetzentwürfe der Staatsregierung im Sächsischen Bürgerbeteiligungsportal zur Diskussion durch die Bürgerinnen und Bürger einstellen.
Mit einem digitalen Sachsengespräch werden wir allen Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig die Möglichkeit geben, sich direkt mit den Mitgliedern der Staatsregierung auszutauschen.
Wir werden das Petitionsrecht stärken. Wir ermöglichen, dass sich Bürgerinnen und Bürger in einem Internetportal bereits beim Landtag eingereichten Petitionen, die öffentliche Belange betreffen, in einem festgelegten Zeitraum anschließen können. Dazu führen wir Verfahren zur Identifikation, Legitimation bzw. Authentifizierung der Petenten ein. Der Verfahrensstand der Petitionen soll zukünftig digital abgerufen werden können. In Zukunft wird der Petitionsausschuss die Möglichkeit haben, ab 2.500 Mitzeichnungen zur betreffenden Petition öffentliche Anhörungen zu beschließen.
Quelle: https://www.spd-sachsen.de/wp-content/uploads/2019/12/Koalitionsvertrag_2019-2024.pdf