EntscheidungForschung/Evaluation

Probleme von Bürgerbegehren in bundesdeutschen Kommunen

Gegen eine weitere Absenkung der Hürden bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid spricht sich Lars Holtkamp aus.

In den Untersuchungskommunen zeigte sich, dass die überwiegende Mehrheit der Bürgerbegehren status-quo-orientiert war. Des Weiteren votierten die Stimmbürger in Bürgerentscheiden regelmäßig gegen größere Infrastrukturprojekte (z.B. Theater in Gütersloh, Kraftwerk in Wertheim, Konzert- und Kongresshalle in Konstanz, Europäisches Haus in Passau), setzten sich zugleich aber auch mehrfach erfolgreich für die Beibehaltung bestehender Infrastruktur ein (z.B. Skiwiese in Bad Nauheim, Naturmuseum in Konstanz). So richteten sich in Wertheim und in Bad Nauheim jeweils alle drei Bürgerbegehren gegen die Veränderung des Status quo in der Infrastrukturpolitik und die vier Begehren, die in beiden Städten insgesamt zur Abstimmung kamen, wurden von der Mehrheit der Wählerschaft unterstützt. Auch in Monheim zielten alle fünf Bürgerbegehren auf eine Beibehaltung des Status quo, was in allen anschließenden Bürgerentscheiden wiederum von der Wählerschaft mehrheitlich unterstützt wurde. Ähnliches ist für Konstanz und Amberg zu konstatieren. Selbst wenn aus der Zivilgesellschaft auch mal innovative Begehren initiiert werden, wie z.B. in Passau zur Fahrradförderung, werden diese mehrheitlich im Bürgerentscheid abgelehnt. Insgesamt muss die in den Fallstudien nachgewiesene geringere Innovationsfähigkeit der direkten Demokratie sicherlich nicht in jedem Fall negativ beurteilt werden, weil so beispielsweise auch ausgabenexpansive Prestigeprojekte der Politik vermieden werden können, wie es beispielsweise in der Wertheim-Fallstudie beim projektierten Bau eines Schrägaufzugs zu einer Burg deutlich wurde. Wenn aber gesellschaftlich und parlamentarisch mehrheitlich gewünschte Reforminitiativen, wie beispielsweise die Energiewende, auf der Tagesordnung stehen, ist die mangelnde Innovationsfähigkeit doch eher als problematisch zu beurteilen, insbesondere wenn die Hürden für direktdemokratische Verfahren niedrig sind. Die direkte Demokratie produziert also ganz erhebliche Outputprobleme in deutschen Kommunen, wie im Übrigen auch in der Schweiz und den USA, die gerne als direktdemokratische Musterländer gehandelt werden (vgl. Holtkamp 2016). Diese Probleme werden sehr wahrscheinlich durch die jüngst beschlossene Senkung der Hürden von Bürgerbegehren in vielen Bundesländern noch weiter verschärft. Es gibt also gute Gründe für Wissenschaft und Praxis, nicht ständig eine weitere Absenkung der Hürden zu fordern.

Quelle und mehr dazu hier: http://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/08_publikationen/verbandszeitschrift/FWS/2016/5_2016/FWS_5_16_Holtkamp.pdf