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BerlinForschung/Evaluation

Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in Berlin

Wie ist es um die Umsetzung des Partizipationsgebotes der UN-Behindertenrechtskonvention in Berlin bestellt? Welche Erfahrungen machen Menschen mit Behinderungen auf der Berliner Landes- und Bezirksebene mit politischer Partizipation? Wo und wie können sie sich beteiligen und wo funktioniert dies eher nicht? Diesen Fragen geht ein Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte nach.

Für die Untersuchung wurden drei Erhebungen mit halbstandardisierten Fragebögen mit Selbstvertreter_innen sowie der Berliner Landesbeauftragten und der Berliner
Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie Mitarbeitenden der Verwaltung durchgeführt. Ergänzend kamen Interviews mit Expert_innen und
Hintergrundgespräche hinzu. Mit leitfadengestützten Einzel- und Paarinterviews wurden zudem die Erfahrungen von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen
erhoben. Darüber hinaus wurde in Form digitaler Veranstaltungen im Dezember 2020 ein Expert_innengespräch mit Selbstvertreter_innen durchgeführt sowie im Mai 2021
ein Fachgespräch mit Selbstvertreter_innen, Mitarbeitenden aus der Verwaltung und der Landesbehindertenbeauftragten.
Im Ergebnis wird deutlich, dass unterschiedliche Faktoren zur Umsetzung des Partizipationsgebots der UN-BRK beitragen: Erstens bedarf es starker zivilgesellschaftlicher Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen. Zweitens sind wirkungsvolle Gremien wichtig, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Verwaltung, Beauftragten und Selbstvertretung ermöglichen. Drittens sind die Berliner Landesbeauftragte und die Bezirksbeauftragten in ihrer Koordinierungsfunktion zwischen den Verwaltungen und den nichtstaatlichen Akteuren eine wichtige Instanz, um sich für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.

Download hier: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/politische-partizipation-von-menschen-mit-behinderungen-in-berlin