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Obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung bei Raumordnungsverfahren

Der Deutsche Bundestag hat das Raumordnungsgesetz novelliert und eine obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt. Die Abgeordneten haben am 10.3.2017 um 0:24 Uhr (!) einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen.

Die Neuregelung sieht unter anderem vor, die Regelungen über das Raumordnungsverfahren um eine obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung und um eine Alternativenprüfung zu erweitern.
Zur Begründung ihrer Initiative verweist die Bundesregierung auf das im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthaltene Ziel, die Akzeptanz von Großprojekten zu verbessern. „Dazu kann die Raumordnung beitragen, indem sie im Raumordnungsverfahren, also in einem frühzeitigen Verfahrensstadium der Genehmigung von Großprojekten, eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich einer Prüfung sinnvoller Projektalternativen durchführt“, schreibt die Regierung.

Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw10-de-raumordnung/493962