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Informationsfreiheitssatzung in Berg/Bayern

Auf Initiative des Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV) hat die Gemeinde Berg im Landkreis Neumarkt/Oberpfalz eine eigene Informationsfreiheitssatzung beschlossen.

Ziel der Satzung ist es, den derzeit 8.060 Einwohnern in den 34 Orten der Gemeinde im Rathaus und nach Anmeldung freien Zugang zu den bei der Gemeinde vorhandenen Informationen zu gewährleisten. Dabei gehe es nach Aussagen von Bürgermeister Helmut Himmler um weitgehende Transparenz bei öffentlichen Angelegenheiten und zudem sollen weder Bürger noch die Vertreter der Medien bei gegebenem Informationsbedarf auf das mehr oder weniger ausgeprägte Wohlwollen des jeweiligen Bürgermeisters angewiesen sein. Die Informationsfreiheitssatzung als geltendes Ortsrecht schaffe nämlich das Recht auf Informationen, die nicht dem Vertrauensschutz unterliegen.
(…)
Bürgermeister Helmut Himmler ist der klaren Auffassung, dass Politik auf allen Ebenen nur noch durch weitgehende Transparenz der Abläufe und Entscheidungsprozesse funktionieren kann und damit auch hohe Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern zu erreichen sei. Die Zeiten der „vertikalen Politik“ von Oben nach Unten mit dem Bürger als passiven Empfänger obrigkeitsstaatlicher Entscheidungen seien endgültig vorbei und der Bürger wolle mit all seinen Anliegen beteiligt werden. Die Informationsfreiheitssatzung in Berg sei letztlich eine Ergänzung der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit. Über die Gemeindezeitung „Berg aktuell“, das Internet, Bürgerversammlungen, regelmäßige Zukunftskonferenzen zu unterschiedlichen Themen, Bürgerfragestunden mit Initiativrecht im Gemeinderat etc. informiere er die Bürgerinnen und Bürger ohnehin intensiv und transparent über Ziele, Projekte und Prozesse in der Zuständigkeit der Gemeinde.

Quelle: http://www.berg-opf.de/Informationsfreiheitssatzung%20Gemeinde%20Berg.pdf

Die wichtigsten Inhalte der Satzung:
Freien Zugang zu amtlichen Informationen der Gemeinde hat „jede natürliche und juristische Person“ auch ohne Berger Bürgerrecht. Damit besteht das Auskunftsrecht auch für auswärtige Journalisten, falls sie sich bei ihren Recherchen auf die Ortssatzung berufen wollen.
Auskunft gibt es auf schriftlichen oder elektronischen Antrag beim 1. Bürgermeister. Auch die Akteneinsicht ist möglich. Ein rechtliches Interesse oder eine Begründung ist nicht erforderlich.
Die Bearbeitungszeit beträgt einen Monat, bei einer Verlängerungsmöglichkeit um zwei Monate bei komplizierten Sachverhalten.
Den Ausschlussgründen ist die Generalklausel vorangestellt, wonach Informationen mit „Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche einzelner“ nicht gegeben werden. Ein Anspruch auf Auskunft besteht nicht, soweit und solange
– Informationen gesetzlich oder vertraglich geheim sind
– es um „Geheimnisse Dritter“, rechtlich geschützte und personenbezogene Daten geht
– Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse in Rede stehen
– es sich bei dem Material um Entwürfe, Notizen, vorbereitende Stellungahmen oder Protokolle vertraulicher Beratungen handelt
– gerichtliche oder behördliche Verfahrensabläufe oder der „behördliche Entscheidungsbildungsprozess“ gefährdet werden könnte
– der Schutz geistigen Eigentums dies gebietet.
Kostenlos ist die Auskunft bei Anwendung der Informationsfreiheitssatzung allerdings nicht. Es kommt die Kostensatzung der Gemeinde Berg zur Anwendung.

Quelle: http://informationsfreiheit-neumarkt.de/berg_beschluss.html