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Bürgergutachten zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform in Thüringen

72 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus Thüringen haben sich 2016 in vier Planungszellen mit der Frage beschäftigt, wie öffentliche Daseinsvorsorge künftig gestaltet sein sollte, um auch den Anforderungen der kommenden Generation gerecht zu werden.

Die Bürgergutachterinnen und Bürgergutachter haben in Suhl, Tambach-Dietharz, Gera und Mühlhausen in jeweils drei Tagen Empfehlungen erarbeitet, wie öffentliche Leistungen aufrecht erhalten werden können, wie eine bedarfsorientierte, leistungsstarke und bürgernahe Verwaltung unter Einbeziehung moderner Technologien aussehen soll, wie die Lebensqualität in ländlichen Gebieten erhalten werden kann und wie Identität sowie ehrenamtliches Engagement gestärkt werden können.

Die Ergebnisse der Beratungen in Form eines „Bürgergutachtens“ wurden dem Minister für Inneres und Kommunales des Freistaates Thüringen am 2. Februar 2017 als Empfehlung übergeben. Das Bürgergutachten findet sich hier: https://die-gebietsreform.de/wp-content/uploads/2017/02/Buergergutachten.pdf

Am 23. Juni 2017 beschloss der Landtag auf Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich ebenfalls mit dem Gutachten zu beschäftigen:

Der Landtag bittet die Landesregierung um Berichterstattung über
a) die Ergebnisse des Bürgergutachtens zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform,
b) die Schlüsse, die die Landesregierung aus diesen Ergebnissen gezogen hat,
c) die beabsichtigten Schritte zur Umsetzung dieser Ergebnisse im Rahmen des Reformprozesses „Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform“ im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales.

Quelle: http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/63401/umsetzung-der-ergebnisse-des-b%C3%BCrgergutachtens-zur-verwaltungs-funktional-und-gebietsreform.pdf

Nach Ansicht der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollten die Empfehlungen aus dem Gutachten soweit möglich berücksichtigt werden:

Die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen, dass die Landesregierung die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt und ihnen eine Stimme im Reformprozess gibt. Die Fraktionen sprechen sich deshalb dafür aus, dass diese Empfehlungen, soweit möglich, bei der Umsetzung der Reformen berücksichtigt werden. Daher wird die Landesregierung gebeten, über den Umgang mit den Ergebnissen Bericht zu erstatten.

Quelle: http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/62717/umsetzung-der-ergebnisse-des-b%C3%BCrgergutachtens-zur-verwaltungs-funktional-und-gebietsreform.pdf

Die Landtagsdebatte zum Umgang mit dem Gutachten findet sich hier: http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/63326/89-plenarsitzung-arbeitsfassung-.pdf#page=93


Die Kosten für das Bürgergutachten betrugen 150.000 Euro (Quelle: http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/58955/b%C3%BCrgergutachten-zur-gebietsreform.pdf). Im Vorfeld gab es eine Auseinandersetzung zwischen dem MDR Thüringen und dem Innenministerium über die Frage, ob der Auftrag zum Bürgergutachten öffentlich hätte ausgeschrieben werden müssen. Mehr dazu hier: http://www.mdr.de/thueringen/thueringen-gebietsreform-buergergutachten-100.html.

Kritik gab es auch hinsichtlich der Teilnehmerauswahl, weil das Bildungsministerium das Projekt nicht als Bildungsurlaub anerkannte (Quelle: http://www.mdr.de/thueringen/thueringen-gebietsreform-buergergutachten-100.html) (nicht mehr erreichbar).

Zu zahlreichen Fragen rund um das Bürgergutachten nahm Projektbegleiterin Christine von Blanckenburg in einem MDR-Interview Stellung: http://www.mdr.de/thueringen/projekt-buergergutachter-interview-blanckenburg-100.html