ArbeitshilfeBundesebene

Beteiligungsrechte im Umweltschutz

Über Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte im Umweltschutz informiert eine Website des Umweltbundesamtes.

Eine gelungene Beteiligung der Öffentlichkeit kann zu – auch und gerade aus Umweltschutzsicht – besseren Lösungen führen. Bei Verwaltungsentscheidungen kann die Beteiligung der Öffentlichkeit so Vollzugsdefiziten entgegenwirken. Hierzu können sowohl einzelne Personen als auch Verbände einen Beitrag leisten. Zugleich macht eine gute Beteiligung der Öffentlichkeit Entscheidungen nachvollziehbar und transparent und trägt so zu akzeptablen Lösungen bei. Dies kann die Dauer öffentlicher Planungen oder der Zulassung und Durchführung von Vorhaben verkürzen.

Mehr dazu und zahlreiche weitere Informationen zur Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung hier: https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/beteiligungsrechte