Beteiligungsparadoxon in Planungs- und Entscheidungsverfahren
Der Gestaltungsspielraum von Betroffenen eines Vorhabens nimmt mit der zeitlichen Dauer der Planung ab. Am Anfang sind die Mitwirkungsmöglicheiten hoch, aber das Interesse ist gering. Wenn mehr und detailliertere Informationen vorliegen, konkretisiert sich die Betroffenheit, aber die Mitwirkungsmöglicheiten gehen zurück. Dieses „Beteiligungsparadox“ beschreibt Ruthard Hirschner in einem Aufsatz.
Die gesetzlich vorgegebenen Beteiligungsmöglichkeiten in Planungs- und Genehmigungsverfahren – wie z.B. die formelle, in § 3 BauGB geregelte Beteiligung als Information und Anhörung – werden von der Zivilgesellschaft heutzutage oftmals nicht oder unvollständig wahrgenommen. Das hat zur Folge, dass sich Verfahren bereits in einem fortgeschrittenen Stadium befinden oder Rechte sogar präkludiert sind, bevor sich unter Umständen die Bürgerinnen und Bürger einbringen und zu Wort melden. Damit nimmt ihr Einfluss auf die Planungs- und Genehmigungsprozesse sowie auf die Entscheidungen ab. Anhand von Beispielfällen aus der Praxis zeigt der Aufsatz die Auswirkungen des Beteiligungsparadoxons – auch Partizipationsparadoxon genannt – auf.