Inhaltliche Vorbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Gestaltungsvorschläge für die öffentliche Beteiligung bei der Erstellung und der Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms hat das Umweltbundesamt erarbeiten lassen.

Gemäß § 6 der 43. BImSchV wurde die Öffentlichkeit bei der Erstellung des nationalen Luftreinhalteprogramms 2019 beteiligt. Dazu wurde der Entwurf am 28.12.2018 veröffentlicht, so dass die Öffentlichkeit innerhalb eines Monats schriftlich oder elektronisch Stellung nehmen konnte.

Vor diesem Hintergrund bleibt offen, ob und inwieweit diese bisherige Beteiligungspraxis geeignet ist, die Öffentlichkeit faktenbasiert, umfassend und verständlich zu informieren und ob sie zur Beurteilung der im nationalen Luftreinhalteprogramm niedergelegten Minderungsmaßnahmen befähigt. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern diese Vorgehensweise für die transparente Verfolgung der Einflussnahme auf die politischen Entscheidungsprozesse zur Implementierung der Maßnahmen zur Luftreinhaltung geeignet ist.

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