BerlinForschung/Evaluation

Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in Berlin

Welche Erfahrungen machen Menschen mit Behinderungen auf der Berliner Landes- und Bezirksebene mit politischer Partizipation? Wo und wie können sie sich beteiligen und wo funktioniert dies eher nicht? Diesen Fragen geht eine Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte nach.

Im Ergebnis wird deutlich, dass unterschiedliche Faktoren zur Umsetzung des Partizipationsgebots der UN-BRK beitragen: Erstens bedarf es starker zivilgesellschaftlicher Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen. Zweitens sind wirkungsvolle Gremien wichtig, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Verwaltung, Beauftragten und Selbstvertretung ermöglichen. Drittens sind die Berliner Landesbeauftragte und die Bezirksbeauftragten in ihrer Koordinierungsfunktion zwischen den Verwaltungen und den nichtstaatlichen Akteuren eine wichtige Instanz, um sich für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Konkrete Empfehlungen zu verschiedenen Aspekten der politischen Beteiligung sind in Kapitel 4 zusammengefasst. Für die meisten politischen Entscheidungsprozesse gilt, dass sie auch Menschen mit Behinderungen betreffen. Daher sollten Verantwortliche in der Verwaltung bei Entscheidungen darüber, wer in Beteiligungsprozesse einbezogen wird, stets auch Menschen mit Behinderungen im Blick haben. Hier müssen die Berliner Landesregierung und die Bezirksverwaltungen ihren Gestaltungsauftrag aus der UNBRK annehmen und eine wirksame und vollumfängliche Partizipation von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen fördern.

Download hier: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Weitere_Publikationen/Bericht_Politische_Partizipation_von_Menschen_mit_Behinderungen_in_Berlin.pdf