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VwV Öffentlichkeitsbeteiligung und Planungsleitfaden

Als einziges Bundesland verfügt Baden-Württemberg über eine „Verwaltungsvorschrift zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Zulassungsverfahren“ sowie einen dazu gehörenden Planungsleitfaden.

Die „Verwaltungsvorschrift zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Zulassungsverfahren“ (VwV Öffentlichkeitsbeteiligung) richtet sich an die Landesbehörden und ist in seiner Verbindlichkeit bundesweit einmalig. Ihr Inhalt ist im Wesentlichen die intensive Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern bei Großvorhaben des Landes. Es geht dabei um das gezielte, aktive Einholen von Bürgermeinungen auch jenseits der unmittelbar betroffenen Anlieger. Vieles, was hier formuliert wurde, ist im Land bestehende Praxis, wurde aber bisher nicht systematisch geordnet. Die neuen Regeln schaffen erstmals ein geregeltes „Scharnier“ zwischen den Vorschlägen aus der Bürgerbeteiligung und den Entscheidungen der Behörden. Falls Erkenntnisse und Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht verwirklicht werden können, so muss die Verwaltung dies in Zukunft fachlich und öffentlich begründen. Das ist neu.

Der Leitfaden für eine neue Planungskultur ist ein Begleitwerk zur VwV Öffentlichkeitsbeteiligung und enthält unverbindliche Empfehlungen für die Umsetzung der Verwaltungsvorschrift. Der Leitfaden wurde ebenso wie die dahinterstehende VwV Öffentlichkeitsbeteiligung in intensiven Dialogprozessen mit Behörden, Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten erarbeitet, um die Inhalte praxistauglich zu gestalten. Er wurde zugleich so formuliert, dass er auch als Handwerkszeug für Bürgerinitiativen, Wirtschaft und einzelne Bürgerinnen und Bürger dienen kann, die sich aktiv in ein Planungsvorhaben einbringen möchten.

Hier können die VwV Öffentlichkeitsbeteiligung und der Planungsleitfaden herunter geladen werden (pdf): https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/StM/140717_Planungsleitfaden.pdf