InformationKonsultation

Öffentlichkeitsbeteiligung im Umfeld kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen

Die im Kontext kerntechnischer Anlagen in Baden-Württemberg eingesetzten Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung hat das Öko-Institut untersucht.

Das Ziel war es, die Maßnahmen hinsichtlich der Erreichung definierter Beteiligungsziele zu bewerten und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Die Analysen umfassten
formelle Beteiligungsmaßnahmen, die im atomrechtlichen Regelwerk bzw. in den rechtlichen Grundlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung verankert sind:
– Erörterungstermine zur ersten Stilllegung- und Abbaugenehmigung für die Kernkraftwerke Philippsburg 1 (KKP 1) und Neckarwestheim I (GKN I)
– UVP-Scoping-Termine zu o.g. Verfahren,
sowie informelle Beteiligungsmaßnahmen, für die keine gesetzliche Verpflichtung oder regulatorische Grundlage besteht:
– Bürgerdialog der EnKK zu den geplanten Abfallzwischenlagern und Reststoffbearbeitungszentren KKP und GKN
– Informationsveranstaltung zum Abbau Kernkraftwerk Obrigheim
– Mediationsverfahren zum Neubau des Flügels M des Instituts für Transurane (ITU)
– Informationskommissionen zu den Kernkraftwerken Philippsburg und Neckarwestheim.

Die komplette Studie gibt es hier: http://www.oeko.de/oekodoc/2610/2016-614-de.pdf