Keine Auskunftspflicht mehr nach Privatisierung
Die Stadt Mainz muss keinen Zugang zu Informationen über Geschäftsvorgänge gewähren, die im Zusammenhang mit der 2012 aufgegebenen Planung eines Kohlekraftwerkes auf der Ingelheimer Aue stehen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.