Ausgezeichnet! Wettbewerb für vorbildliche Bürgerbeteiligung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und das Umweltbundesamt möchten herausragende Bürgerbeteiligungsprojekte, die als Beispiele guter Praxis dienen können, auszeichnen. Bis zum 31. März 2018 sind Bewerbungen möglich.
Sie haben ein Bürgerbeteiligungsprojekt erfolgreich durchgeführt und wissen, wie gute Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern gelingen kann? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) lädt zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA) dazu ein, vorbildliche Bürgerbeteiligungsprojekte aus dem ganzen Bundesgebiet sichtbar zu machen und der Öffentlichkeit vorzustellen. Egal ob Beteiligung zu Vorhaben, Strategien oder Regelungen und Gesetzen – teilen Sie Ihre Erfahrungen und machen Sie mit bei „Ausgezeichnet! – Wettbewerb für vorbildliche Bürgerbeteiligung“!
Projekte, die ausgezeichnet werden wollen, müssen folgenden Kriterien entsprechen:
– Ziele, Gestaltungsspielräume, Zeitplan und Funktion der Beteiligung sind zu Beginn des Prozesses klar definiert und kommuniziert.
– Die Beteiligung wurde rechtzeitig gestartet, um bestehende Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen oder mit anderen Prozessen (zum Beispiel Planung, Entscheidungen) zu verzahnen.
– Für die Durchführung des Beteiligungsprozesses sind ausreichend Ressourcen (finanziell, zeitlich und personell) und Kompetenzen bei den durchführenden Organisationen vorhanden.
– Die richtige(n) Akteursgruppe(n) des Beteiligungsprozesses wurden entsprechend des spezifischen Kontextes und abhängig von der Zielsetzung identifiziert (zum Beispiel unmittelbar Betroffene, allgemein Interessierte, möglichst diverse Zusammensetzung).
– Die identifizierte(n) Zielgruppe(n) wurde(n) über geeignete Kanäle und in geeigneter Art und Weise angesprochen (zum Beispiel über passende Multiplikatoren, den Einsatz neuer Medien, Werbemaßnahmen, aufsuchende Beteiligung, direkte Ansprache) und zur Teilnahme befähigt.
– Die Beteiligungsformate und Methoden wurden passend zur Zielgruppe und den Zielen ausgewählt und sind in einem schlüssigen Prozess miteinander verzahnt.
– Der Prozess wurde professionell umgesetzt (zum Beispiel verlässliche und gute Organisation, neutrale Moderation, begleitende Dokumentation der Ergebnisse und eine zielgruppengerechte Ausgestaltung der Veranstaltungen).
– Die Kommunikation mit den Beteiligten war verständlich, transparent und nachvollziehbar gestaltet. Es wurde ein Dialog auf Augenhöhe ermöglicht (zum Beispiel durch entsprechende Informationen, Vernetzung, Bereitstellung von Expertise). Alle Beteiligten hatten die Chance, sich einzubringen und gehört zu werden.
– Über den Beteiligungsprozess und die Ergebnisse wurde öffentlich nachvollziehbar informiert.
– Der Beteiligungsprozess hat zu einer wahrnehmbaren, positiven Veränderung beigetragen (zum Beispiel wurde die Planung eines Bauprojektes verbessert, ein Konflikt um ein Projekt wurde gelöst, neue Ideen für die Stadtentwicklung oder einen Klimaschutzplan wurden gesammelt, ein Gesetz konnte inhaltlich verbessert werden, es wurde mehr Akzeptanz durch den Beteiligungsprozess erreicht oder die Zusammenarbeit der Akteure und Vertrauen in die Demokratie wurde gestärkt).
– Die erarbeiteten Ergebnisse sind anschlussfähig an weitere Prozessschritte oder haben eine konkrete Wirkung.
– Die Ergebnisse werden entsprechend der Rahmensetzung berücksichtigt und transparent kommuniziert.
Mehr dazu hier: http://www.vorbildliche-buergerbeteiligung.de