Bürgerforen – Funktionen und Anforderungen
Was können Bürgerforen leisten – und was nicht? Welche Anforderungen sind an Bürgerforen zu stellen? Diesen Fragen geht der Wissenschaftliche Beirat für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung der Landesregierung Baden-Württemberg nach.
Bürgerforen mit Zufallsbürgerinnen und Zufallsbürgern können zwei Funktionen erfüllen und auf verschiedenen Ebenen stattfinden. Je nach Funktion und Ebene gibt es unterschiedliche Anforderungen an das Gelingen von Bürgerforen.
a) Lösung von potenziellen Konflikten / Erarbeiten gesellschaftlich tragfähiger Lösungen: Bürgerforen mit Zufallsbürgerinnen und -bürgern können durchgeführt werden, um bei gesellschaftlich potenziell strittigen Themen Ideen und Argumente für verschiedene Alternativen zu sammeln, Lösungsvorschläge im Dialog untereinander und im Austausch mit Expertinnen und Experten sowie verfassten Akteuren (u. a. Bürgerinitiativen, Vereine, Verbände) zu erarbeiten und diese in eine Empfehlung an die gewählten Repräsentantinnen und Repräsentanten (Gemeinderat, Landtag, Bundestag) münden zu lassen.
b) Transparenz schaffen und Dialogfähigkeit herstellen: Bürgerforen können durchgeführt werden, um in einer bereits konfliktgeladenen Situation Fakten zu klären (und dabei Perspektiven und Fragen der bislang nicht intensiv mit einem Thema befassten Menschen einfließen zu lassen). Sie dienen dann auch dazu, Transparenz im Hinblick auf alternative Varianten herzustellen, unterschiedliche Sichtweisen systematisch zu erfassen und zu bewerten. Vor allem aber sollen sie Menschen in einen Dialog zu bringen, die sich entweder bislang unversöhnlich gegenüberstanden (Aufbrechen „verhärteter Fronten“) oder die sich bislang noch nicht intensiv mit einem Thema beschäftigt haben.