Planungssicherstellungsgesetz verlagert Öffentlichkeitsbeteiligung ins Internet
Die Bundesregierung hat ein „Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie“ entworfen. Mit dem sogenannten Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) soll gewährleistet werden, dass Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der COVID-19-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Das Gesetz soll von den Koalitionsfraktionen im Bundestag eingebracht werden.