Warum Kommunalpolitiker auch mal auf ihre Entscheidungsrechte verzichten sollten
Bei einem „Ratsbürgerentscheid“ oder „Ratsbegehren“ findet ein Bürgerentscheid auf Beschluss des Rates statt. Die Bürger müssen keine Unterschriften sammlen, sondern die Stadt- bzw. Gemeinderatsmitglieder beschließen mit qualifizierter Mehrheit die Durchführung einer Abstimmung und verzichten auf ihr Recht, selbst eine Entscheidung zu treffen. Warum Kommunalpolitiker manchmal ihre Entscheidungsrechte an die Bürger delegieren sollten, begründet Jörg Werner…