Obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung bei Raumordnungsverfahren
Der Deutsche Bundestag hat das Raumordnungsgesetz novelliert und eine obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt. Die Abgeordneten haben am 10.3.2017 um 0:24 Uhr (!) einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen.