Nur geringer zusätzlicher Personalaufwand durch Bürgerbeteiligung
10,45 Personalstellen hat die Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung des Landes Baden-Württemberg bei den dortigen vier Regierungspräsidien erforderlich gemacht. Das ist das Ergebnis einer Evaluation der VwV durch Kai Masser, Ingo Hamann und Jan Ziekow.